Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 23. Apr. 2024 · In der Regel sind Zuschläge Nachtarbeit bis zu 25 Prozent lohnsteuerfrei. Dies betrifft die geleisteten Arbeitsstunden, die zwischen 20 und 6 Uhr anfallen. Beginnt ein Arbeitnehmer vor 0 Uhr mit seiner Nachtschicht, dann erhöht sich der Zuschlag steuerfrei in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr auf 40 Prozent.

  2. 1. Mai 2024 · Diese sind derzeit steuerfrei, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und innerhalb bestimmter Grenzen bleiben. Die steuerliche Begünstigung dieser Zuschläge dient auch als Anreiz für ...

    • Konstantinos Mitsis
  3. Vor 5 Tagen · 1. 168. Donnerstag, 14:48. Neu. #2. Zuschläge sind (soweit sie sich im gesetzlich vorgegeben Rahmen bewegen) steuerfrei und im gewissen Rahmen auch SV befreit. Anders sieht es bei Zulagen aus, hier greift die Steuer- und SV-Freiheit nicht. Quelle: vlh.de. Ob dies auch für den speziellen Schichtdienst im Krankenhaus gilt, weiß ich nicht.

  4. 8. Mai 2024 · Ein Feiertagszuschlag für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen bleibt steuerfrei, wenn der Zuschlag 125 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt. Ein Sonntagszuschlag bleibt steuerfrei, wenn er 50 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt. Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Das bedeutet, der Zuschlag darf ...

    • (120)
  5. 13. Mai 2024 · Einen Anspruch auf Zuschläge gibt es höchstens für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG. Allerdings gelten die Schutzbestimmungen des § 6 ArbZG nur für Nachtarbeitnehmer, d. h. für ...

  6. 6. Mai 2024 · Begriff. Mit einem Zuschlag zum Grund­lohn will der Arbeit­geber die Leis­tungs­er­brin­gung eines Arbeit­neh­mers hono­rieren, der zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehr­heit der Beschäf­tigten arbeits­frei hat, oder über die betrieb­liche Arbeits­zeit hinaus arbeitet. Zuschläge werden im Regel­fall gezahlt für Sonn- und Fei ...

  7. 23. Apr. 2024 · Die steuerlichen Belange werden im Einkommensteuergesetz Paragraph 3b detailliert geregelt. Zuschläge sind steuerfrei, wenn sie: für Nachtarbeit, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr als Spätschicht Zuschlag ab 20 Uhr 25 Prozent. für Nachtarbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr 40 Prozent. für Sonntagsarbeit 50 Prozent.