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  1. Wenn trans* Menschen ihre Vornamen und/oder ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen wollen, genügt ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Das ist das Amtsgericht ( siehe § 2 TSG ), das seinen Sitz am Ort des Landgerichts hat. Sein Bezirk umfasst insoweit den Bezirk des Landgerichts.

  2. Vornamen und Geschlechtseintrag ändern per „Transsexuellengesetz“. Wie man seinen Namen oder den Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten ändern kann, wenn sie nicht der eigenen Identität entsprechen, ist im sogenannten „Transsexuellengesetz“ geregelt. Dabei gibt es einiges zu beachten.

    • Wesentlicher Inhalt, Motive und weiterer Zeitplan. Was soll sich durch das Selbstbestimmungsgesetz ändern? Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
    • Voraussetzungen der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Unter welchen Voraussetzungen sollen Volljährige ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern lassen können?
    • Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen von Minderjährigen. Unter welchen Voraussetzungen sollen Minderjährige ihren Geschlechtseintrag ändern können?
    • Wirkungen der Änderung des Geschlechtseintrags. Welche rechtlichen Folgen sollen die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen haben? Als Grundsatz soll auch künftig gelten: In Fällen, in denen das Geschlecht oder die Vornamen einer Person rechtlich relevant sind, kommt es auf ihren jeweils aktuellen Geschlechtseintrag und auf ihre aktuell dort eingetragenen Vornamen an.
  3. (1) Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn. 1. sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, 2.

  4. 30. Juni 2022 · Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das neue...

    • Tagesschau.De
  5. Der BGH hat so trans* Menschen wieder auf das Verfahren nach dem Transsexuellen-Gesetz (TSG) verwiesen, wenn sie ihren Namen und Geschlechts-Eintrag rechtlich ändern wollen. Am 15.05.2020 wurde eine entsprechende Verfassungs-Beschwerde gegen dieses Beschluss des BGH eingereicht. Wir unterstützen diese Beschwerde. Der LSVD fordert seit langem die

  6. 23. Aug. 2023 · Die Ampel-Koalition will stattdessen mit einem Selbstbestimmungsgesetz dafür sorgen, dass eine einfache Erklärung beim Standesamt ausreicht, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Das...