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  1. Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent war das gesetzgebende Organ der kurzlebigen Mainzer Republik (1792/93) und das erste nach demokratischen Prinzipien gewählte Parlament auf deutschem Boden. Inhaltsverzeichnis. 1 Entstehung. 2 Beschlüsse. 3 Ende des Nationalkonvents. 4 Abgeordneter. 5 Literatur. 6 Weblinks. 7 Einzelnachweise.

  2. 18. März 1848: revolutionärer Aufstand in Berlin. Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent ist eine Versammlung, wie es sie noch nie in der deutschen Geschichte gegeben hat. Die Mitglieder sind an ihren Herkunftsorten in der Pfalz und in den linksrheinischen Gebieten Rheinhessens von ihren Mitbürgern.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. 25. Jan. 2021 · Als in Deutschland erstmals gewähltes Parlament verkündete der „Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent“, dem 130 Deputierte aus den linksrheinischen deutschen Landen angehörten, am 18. März 1793 sein erstes Dekret. Aus diesem ging hervor, dass das genannte Gebiet „von jetzt an einen freyen, unabhängigen, unzertrennlichen Staat ...

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  4. revolutionären Frankreich 1792–95 die Volksvertretung. Sie war die verfassunggebende Versammlung aller Deputierten in der französischen Revolution. Der Nationalkonvent ersetzte die am 3. September 1791 gewählte Nationalversammlung, die am 10. August 1791, nach dem Sturm auf die Tuilerien aufgeöst worden war.

  5. Am 18. März 1793 erklärt der „Rheinisch-deutsche Nationalkonvent“ in Mainz die Gründung ei-nes Freistaates, der die Gebiete zwischen Landau und Bingen umfassen soll, sowie dessen Unab-hängigkeit von Kaiser und Reich. Am 21. März verkündet der Konvent die Vereinigung mit der Französischen Republik. Diese „Mainzer Republik“ bestand ...

  6. 15. Okt. 2013 · Der rheinisch-deutsche Nationalkonvent 1793. zuletzt aktualisiert: 15.10.2013. Das Mainzer Deutschhaus. Unter dem Schutz französischer Truppen fanden im Februar 1793 im Gebiet zwischen Landau und Bingen Wahlen statt.

  7. Der Nationalkonvent (französisch Convention nationale) war während der Französischen Revolution die konstitutionelle und legislative parlamentarische Versammlung, die vom 20. September 1792 bis zum 26. Oktober 1795 (dem 4. Brumaire des Jahres IV.) tagte.