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  1. Zulassung zum grundständigen Studium (Bachelor, Erste juristische Prüfung) Grundsätzlich wird im Vergabeverfahren unterschieden zwischen zulassungsfreien Fächern und zulassungsbeschränkten Fächern. Zulassungsbeschränkte Fächer sind auf den Seiten zu unserem Studienangebot und in der Broschüre "Studieren an der Universität Bremen ...

  2. Wie hoch ist der NC? Erst nachdem alle Studienplätze vergeben wurden, kann der NC bestimmt werden. Bewerbungen mit den besten Durchschnittsnoten bzw. die mit den längsten Wartezeiten erhalten einen Studienplatz. Der . NC bzgl. der Durchschnittsnote. ergibt sich aus der Bewerbung mit der Durchschnitts-

  3. Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge mit NC der Universität Bremen. Soweit vorhanden mit Grenznoten und Wartesemester vergangener Zulassungsverfahren.

  4. NC-Auswahlgrenzen im WS 2019/20 und 2020/21 2 Warum NC-Listen für zwei Jahre in einer Broschüre? In dieser Broschüre finden Sie sowohl die NC-Grenzwerte für das Winterse-mester (WS) 2019/20 als auch für das WS 20/21. Das hängt damit zusam-men, dass im Wintersemester 20/21 viele Studiengänge zulassungfrei

  5. Psychologie, B.Sc. Seit dem Wintersemester 2020/21 bietet die Universität Bremen den sogenannten polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie an, der die Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt.

  6. Note: NC-Wert nach Durchschnittsnote, Wz: NC-Wert nach Wartezeit in Semester Q.D.: NC-Wert nach qualifizierter Durchschnittsnote 1 Die Qualifizierte Durchschnittsnote Q.D. wird mit Hilfe der Durchschnittsnote des Abiturs Abi berechnet. Bei den Fachnoten wird der Durchschnitt Dn aller im Abitur ausgewiesenen Zensuren angewandt.

  7. Erläuterung der Auswahlgrenzen an der Uni Bremen. Die Uni Bremen vergab im Wintersemester 2021/2022 80% der freien Studienplätze nach der Durchschnittsnote im Abitur (Numerus Clausus), 20% nach der Anzahl der Wartesemester und die restlichen 80% der Studienplätze nach dem Auswahlverfahren der Hochschule, bei dem die Hochschule die zu erfüllenden Kriterien selbst festlegen kann