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  1. Als Notverordnung wird die gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall bezeichnet. In vielen historischen und gegenwärtigen Verfassungen sind solche Instrumente regulär vorgesehen.

  2. Notverordnung, in Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung vorgesehene Regelung, nach der der Reichspräsident, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch das Parlament fast vollständig verdrängen und die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen konnte. Neue Gesetze wurden ...

  3. Die Weimarer Republik (1919-1933) war eine herausfordernde Zeit für Deutschland, gekennzeichnet durch politische Instabilität, wirtschaftliche Notlagen und soziale Unruhen. In dieser Zeit spielten Notverordnungen eine zentrale Rolle, um auf schnelle und effiziente Weise auf Krisen zu reagieren.

  4. Doch der Reichstag hob die Notverordnung mit den Stimmen von KPD, SPD, DNVP und NSDAP wieder auf und Hindenburg setzte Neuwahlen an. Brüning legte wenige Tage später die Notverordnung in geringfügig veränderter Form erneut vor. Dagegen konnte der aufgelöste Reichstag keinen Einspruch mehr erheben.

  5. Die so genannte Notverordnung, durch die die Weimarer Grundrechte aufgehoben wurden, war übrigens bis zum Jahr 1945 gültig. In der Folge kam es zu weiteren Verhaftungen von Oppositionspolitikern. Die Presse- und Meinungsfreiheit wurde weiter eingeschränkt. Der Reichstagsbrand 1933 und seine Folgen.

  6. Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 war eine strafbewehrte Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, mit der die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Weimarer Verfassung festgesetzten Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Die Verordnung wurde ...

  7. Notverordnungen kennt jede Verfassung, es kommt aber darauf an, zu welchem Ziel sie eingesetzt werden. Auch Friedrich Ebert macht in seiner Amtszeit als Reichspräsident vom Notverordnungsrecht Gebrauch.