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  1. Neue Gesetze wurden per Notverordnung erlassen, nicht vom Parlament beschlossen. Die Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Parteien zu politischen Kompromissen kennzeichnete besonders die Endphase der Weimarer Republik. Nach den Reichstagswahlen vom 14.9.1930 – die NSDAP wurde zweitstärkste Fraktion nach der SPD – waren demokratische ...

  2. Definition: Eine Notverordnung ist ein rechtliches Instrument, das es der Regierung oder einem anderen staatlichen Organ ermöglicht, in außergewöhnlichen Situationen rasch zu handeln, ohne den normalen legislativen Prozess zu durchlaufen. Artikel 48 Notverordnung: Rechtliche Grundlage in der Weimarer Verfassung, die dem Reichspräsidenten ...

  3. Die Weimarer Verfassung – Dritter Abschnitt (Quelle, documentArchiv.de) Informationen zu Art. 48 bei Teach Sam; Erlasse, Verordnungen und Notverordnungen des Reichspräsidenten gemäß Art. 48 Abs. 2 WRV (documentArchiv.de) Rechtsgeschichtliche Aufbearbeitung des Notverordnungsrechts in Österreich Open-Access-Publikationsserver der ...

  4. Brünings Handlungsfähigkeit hing vom Wohlwollen des Reichspräsidenten ab, der nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung Notverordnungen erlassen konnte. Diese Notverordnungen waren eigentlich, wie ihr Name es auch nahelegt, für den Fall des Staatsnotstandes gedacht und sollten dem Reichspräsidenten die Möglichkeit geben, in einem solchen Fall "die zur Wiederherstellung der öffentlichen ...

  5. Die so genannte Notverordnung, durch die die Weimarer Grundrechte aufgehoben wurden, war übrigens bis zum Jahr 1945 gültig. In der Folge kam es zu weiteren Verhaftungen von Oppositionspolitikern. Die Presse- und Meinungsfreiheit wurde weiter eingeschränkt.

  6. Notverordnung als Rettungsanker. Notverordnungen kennt jede Verfassung, es kommt aber darauf an, zu welchem Ziel sie eingesetzt werden. Auch Friedrich Ebert macht in seiner Amtszeit als Reichspräsident vom Notverordnungsrecht Gebrauch. So im Jahr 1923, als die Republik von vielen Seiten bedroht wird. Mit ihrer Hilfe kann er den Zusammenbruch ...

  7. Der Text der Verordnung folgte dem bereits zu Beginn der Weimarer Republik entwickelten Muster der Notverordnungen des Reichspräsidenten für den Ausnahmezustand, das auch später immer wieder zur Anwendung kam, zuletzt, nun jedoch bereits unter dem bloßen Vorwand der Störung von Sicherheit und Ordnung, aus Anlass des Preußenschlages am 20.