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  1. OLIVER. VERSETZUNGEN IN NRW. Auch bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr) Antragsschluss für das Verfahren zum 01.08.2025 ist der 30.11.2024. RÜCKKEHR. Rückkehr aus Elternzeit oder. sonstiger Beurlaubung. Nicht nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr) Beachten Sie bitte die besonderen Fristen. LEHRERAUSTAUSCH BUNDESWEIT.

  2. Im Land NRW gibt es für Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, unterschiedliche Verfahren zur Versetzung: Versetzungsverfahren – LVV und LTV. Versetzungen innerhalb von NRW aus persönlichen Gründen (LVV) Auch bei Versetzungswunsch nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr)

  3. Die Versetzungen werden jeweils zum individuellen Ende der Elternzeit oder der sonstigen Beurlaubung durchgeführt. Im Rückkehrverfahren gibt es jährlich zwei Versetzungsverfahren. Aus organisatorischen Gründen wird Ihr Antrag automatisch dem für Sie maßgeblichen Versetzungsverfahren (01.02. oder 01.08.) zugeordnet.

  4. Versetzungen werden zum 01.02. oder 01.08. eines jeden Schuljahres durchgeführt. Im Verfahren zum 01.02. endet die Antragsfrist am 30.06. des Vorjahres. Im Verfahren zum 01.08. endet die Antragsfrist am 10.01. des laufenden Jahres.

  5. www.oliver.nrw.de gelangen Sie auf die entsprechende Seite. Es gibt 4 Antragsarten: 1. Versetzungen in NRW aus persönlichen Gründen (LVV) Auch bei einem Versetzungswunsch nach Rückkehr aus der Jahresfreistellung (ehemals Sabbatjahr) muss ein Versetzungsantrag gestellt werden. Antragsfrist für Versetzungen zum 1. August eines jeden