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  1. Bürgeramt. Sie erreichen das Bürgeramt per E-Mail unter folgender E-Mailadresse: buergeramt@osnabrueck.de. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Hier geht es zur Terminvergabe. Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes sind wie folgt: Montag: 07:30 bis 16:00 Uhr. Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr.

  2. Tagesaktuelle Termine werden – je nach Verfügbarkeit – in der Regel zwischen 7.30 und 8 Uhr zur Verfügung gestellt. Termine im Bürgeramt können Sie auch telefonisch unter 0541 323-3333 vereinbaren. zur Terminvergabe Führerscheinstelle. zur Terminvergabe Zulassungsstelle. zur Terminvergabe Kirchenaustritte.

  3. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück. ServicePortal Osnabrück; Standesamt und Heiraten; Meldebehörde; Pässe und Ausweise; Kfz und Führerschein

  4. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.

  5. Tagesaktuelle Termine werden – je nach Verfügbarkeit – in der Regel zwischen 7.30 und 8 Uhr zur Verfügung gestellt. Termine im Bürgeramt können Sie auch telefonisch unter 0541 323-3333 vereinbaren. zur Terminvergabe Führerscheinstelle. zur Terminvergabe Zulassungsstelle. zur Terminvergabe Kirchenaustritte.

  6. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  7. Meldebehörde. Hier finden Sie alle Dienstleistungen zum Thema Anmeldung: Wohnsitzänderung. Zweitwohnsitz. Auskünfte aus Melderegister. Führungszeugnis. Beglaubigungen. Zustimmungserklärung. Auskunft aus dem Melderegister. Ausstellen einer Meldebescheinigung. Übermittlungssperren (Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz)