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  1. Der Antrag kann online gestellt werden. Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis auch selbst online beantragen und bezahlen. Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Alternativ nehmen wir Ihren Antrag gerne in allen Bürgerbüros entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter.

  2. Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich und -unter bestimmten Voraussetzungen- schriftlich in einem Hamburger Standort für Einwohnerangelegenheiten- beantragen. Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten: Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.

  3. Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder ...

  4. Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

  5. Gewerbeanmeldung. Hundesteuer. Baugenehmigung. Wahlen. Bewohnerparkausweis. Auskünfte aus dem Melderegister. Anmeldung einer Geburt. Das ServicePortal der Stadt Osnabrück ermöglicht einen übersichtlichen Zugriff auf alle Leistungen der Stadtverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen.

  6. Bürgeramt Osnabrück, Stadthaus 1, Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück. Alle Studierenden, die nicht in der Stadt Osnabrück gemeldet sind, wenden sich zur Beantragung an die zuständige Meldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes. Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt gemäß Auskunft des Bürgeramtes Osnabrück in

  7. Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie lediglich für die Heirat im Ausland. Sie können die Bescheinigung persönlich im Bürgeramt oder online beantragen. Die Formulare mit Online-Bezahlfunktion finden Sie im Bereich "Online-Angebote". Darüber hinaus können Sie über die "Online-Angebote" eine Haushaltsbescheinigung beantragen.