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  1. Parlament. Das Parlament ist der Sitz der Legislative, im Parlament werden also Gesetze beschlossen. Die Abgeordneten eines Parlaments werden entweder direkt gewählt oder von Parteien je nach Mandatsstärke in die Parlamente entsandt. In Österreich besteht das Parlament aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Bundesrat.

  2. Aufgaben: direkt gewähltes EU-Organ, zuständig für Gesetzgebung, Kontrolle und Haushalt. Mitglieder: 705 Abgeordnete (Mitglieder des Europäischen Parlaments) Präsidentin: Roberta Metsola. Gegründet: 1952 als Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1962 umbenannt in Europäisches Parlament; erste ...

  3. Das Europäische Parlament (inoffiziell auch Europaparlament oder EU-Parlament; kurz EP; lateinisch Parlamentum Europaeum) mit offiziellem Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union ( Art. 14 EU-Vertrag ). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre (zuletzt 2019) in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen ...

  4. Er ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird. Das verleiht dem Parlament als Institution und den Parlamentsmitgliedern eine besondere Legitimation. Denn das Volk übt seine politische Macht nicht direkt aus, sondern überträgt sie in Wahlen auf Volksvertretungen auf den drei Ebenen von Bundestag, Länderparlamenten ...

  5. zur Stelle im Video springen. (00:12) Die parlamentarische Demokratie ist eine Regierungsform, bei der nicht die Bürger über die Politik entscheiden, sondern das von ihnen gewählte Parlament. Das Parlament ist dafür verantwortlich, im Namen des Volkes Gesetze zu erstellen, politische Entscheidungen zu treffen und die Regierung zu überwachen.

  6. Von A wie Abgeordnete bis Z wie Zweitstimme: Die wichtigsten Themen und Begriffe des Bundestages auf einen Blick.

  7. Definition: Was ist "Europäisches Parlament"? Das parlamentarische Organ der EU. Es hat seinen Sitz in Straßburg wo im Jahr 12 Plenarsitzungen stattfinden; Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren von den Bürgern der Mitgliedsstaaten direkt gewählt.