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  1. Art. 20 Abs. 2 GG legt für die Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland den Grundsatz der repräsentativen Demokratie fest. Das Volk übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie auf gewählte Körperschaften, die Parlamente, für den Gesamtstaat auf den Bundestag, für die Länder auf die Landtage, für Kreise, Städte ...

  2. Hören in einfacher Sprache. Eine Demokratie heißt „parlamentarische Demokratie“, wenn das Parlament eine besonders wichtige Bedeutung hat und die Regierung bestimmt und kontrolliert. Das Volk wählt das Parlament. Zu jeder Demokratie gehört immer die Gewaltenteilung im Staat. In einer parlamentarischen Demokratie wählt das Parlament den ...

  3. Parlament, Parlamentarismus. 1. Begriff und Geschichte. Parlamentarismus (Ps.) ist zunächst ein polemischer Begriff, den Napoleon III. 1851 in Umlauf bringt, um seine politischen Gegner verächtlich zu machen. Charakterisiert werden sollte damit die Schwäche der mehrheitsabhängigen gegenüber einer in eigener Autorität gründenden starken ...

  4. Das Parlament kann hingegen kein Mitglied der Bundesregierung anklagen, da die Regierung teils direkt, teils indirekt, jedenfalls aber vollständig vom Parlament abhängig ist und durch ein Misstrauensvotum abgesetzt werden kann. Mitglieder der Bundesregierung genießen als solche keine politische Immunität.

  5. Von A wie Abgeordnete bis Z wie Zweitstimme: Die wichtigsten Themen und Begriffe des Bundestages auf einen Blick.

  6. Der Bundestag hat vier Hauptaufgaben, die sich grob folgendermaßen skizzieren lassen: Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler (Art. 63 Abs. 1). Der Bundestag berät und beschließt – unter Beteiligung des Bundesrates – alle Gesetze, die für ganz Deutschland gelten. Außerdem kontrolliert der Bundestag die Arbeit der Bundesregierung.

  7. Parlamentarismus. 1) P. bezeichnet eine Herrschaftsordnung, in deren Zentrum ein vom Volk gewähltes (Volksvertretung) steht, das über wesentliche Zuständigkeiten im politischen Entscheidungsprozess verfügt, insb. a) für die Gesetzgebung zuständig ist ( t), b) über Einnahmen und Ausgaben des es gesetzlich verfügt (Budgetrecht) und c) die ...