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  1. Vorliegend soll es darum gehen, euch einen Spickzettel für den Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft – auch Plädoyer genannt – an die Hand zu geben, mit dem ihr den gefürchteten Endgegner der Strafstation garantiert erfolgreich meistert. Der Schlussvortag wird untergliedert in: Anrede des Gerichts. Sachverhaltsdarstellung.

  2. Ist Ihr Buch schwerpunktmäßig für Strafverteidiger interessant oder hilft es allen Juristen? Lübbig: Natürlich hat man auch aufgrund der vielen (amerikanischen) Justizfilme immer das Plädoyer des Strafverteidigers als Musterdomäne für die Beredsamkeit vor Augen. Vor anderen Gerichtszweigen ist das nicht so verbreitet. Aber auch dort ...

  3. Plädoyer. Das Plädoyer ( Verb 'plädieren', frz. plaider 'Gericht halten, reden [vor Gericht], prozessieren') [1], im Gesetz Schlussvortrag genannt, ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts und des Verteidigers ( § 258 StPO), des Nebenklägers ( § 397 StPO), des Privatklägers ( § 385 StPO), des ...

  4. www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de › downloadDas Plädoyer - Niedersachsen

    D. Schweigen des Angeklagten. Sie leiten das Plädoyer mit dem Satz ein: Der Angeklagte hat von dem ihm gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch gemacht, sich zu dem Anklagevorwurf nicht zu äußern. Hieraus allein können keine für ihn nachteiligen Schlüsse (Schlussfolgerungen) gezogen werden.

  5. Rz. 354 Das Plädoyer, das nur unzureichend mit dem Begriff des Schlussvortrages übersetzt werden kann, steht nicht nur der Staatsanwaltschaft sowie dem Verteidiger zu, sondern auch dem Neben- und dem Privatkläger, § 397 Abs. 1 bzw. § 385 Abs. 1 StPO.[182] Das Plädoyer dient der umfassenden und abschließenden ...

  6. Bei einem Plädoyer handelt es sich im Wesentlichen um die Abschlussrede, die Staatsanwalt und Verteidiger halten, bevor das Gericht ein Urteil verkündet. Auch du kannst ein Plädoyer (ausserhalb des juristischen Kontexts) halten. Häufig sprechen sich die Redner dabei für oder gegen eine bestimmte Sache aus. In einem Plädoyer im ...

  7. Das Plädoyer ist der Schlussvortrag von der Staatsanwaltschaft, dem Nebenkläger und dem Strafverteidiger in einem Strafprozess. Es soll die Verhandlung zusammenfassen und die Forderungen der beteiligten Prozessparteien hinsichtlich des Strafmaßes oder der Schuldfrage enthalten. Im (deutschen) Strafverfahren muss man inhaltlich zwischen dem ...