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  1. 19. Nov. 2021 · Der Plädoyer ist der Schlussvortrag des Staatsanwalts in der Klausur, der das Ergebnis der Hauptverhandlung würdigt und die Rechtslage berechnet. Erfahren Sie, wie der Staatsanwalt die Anrede, die Sachverhaltsdarstellung, die Beweiswürdigung, die rechtliche Würdigung und die Strafzumessung mit dem Antrag auf Verurteilung oder Freispruch verknüpft.

  2. Das Plädoyer in Richtung Schuldspruch. 1. Einleitung. a. „Hohes Gericht“; gegebenenfalls auch „sehr geehrte/r Kollege/in“ b. Es folgt ein Obersatz im Urteilsstil, der den Inhalt und die Tendenz...

  3. Vor 4 Tagen · Montag, der 22.04.2024. / Strafrechtsstation. Hilfreicher Vordruck für das Plädoyer in der Sitzungsvertretung. von Michael. Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher.

  4. 25. Okt. 2020 · 1. Anrede des Gerichts. 2. Sachverhaltsdarstellung. 3. Beweiswürdiging. 4. Rechtliche Würdigung. 5. Strafzumessung und Antrag auf Verurteilung bzw. Freispruch. 6. Nebenstrafen / Maßregeln. 7. Kosten. Besonderheiten: Beim Verteidigerplädoyer geht es darum, die rechtlichen Interessen des Mandanten zu vertreten und zu verteidigen.

  5. für das Plädoyer des Verteidigers vorgeschlagen. l.d.S. wird, sofern nicht Freispruch be antragt wird, folgende Gliederung empfohlen (z.B. von EBERT /GREGOR/GüNTER, Die An waltsklausur in der zweiten Juristischen Staatsprüfung, 2003, Rn. 471): Übersicht:

  6. Beantragt er einen Freispruch, soll er zugleich eine Entscheidung des Gerichts über eine mögliche Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen herbeiführen. [3] Das Plädoyer der Verteidigung ist von solchen „Zwängen“ frei.

  7. Das Plä­doyer, das mög­lichst in freier Rede gehalten werden sollte, erfolgt zwin­gend erst nach dem Schluss der Beweis­auf­nahme, § 258 Abs. 1 StPO. Die Gele­gen­heit zum Schluss­vor­trag hat das Gericht dem Ver­tei­diger von Amts wegen zu geben. Die Rei­hen­folge, wie sie der § 258 Abs. 1 StPO fest­legt, ist nicht zwin­gend, aber üblich.