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  1. Diese Liste ist eine Übersicht deutscher Vornamen germanischen Ursprungs. Die Bedeutung der Glieder und bekannte Namensträger finden sich meist in der Verlinkung zu den Namen. Zu fast jedem Vornamen gibt es mehrere Schreibweisen. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, sind die verbreiteteren Formen in die Liste aufgenommen und weitere Schreibweisen in den einzelnen verlinkten ...

  2. Die Stellung des Herrschers, den er als ‚durch den Zufall der Geburt‘ berufenen ‚ersten Diener seines Staates‘ sah, hielt er für unbeschränkt souverän, aber der Wohlfahrt des Volkes verpflichtet. In dieser Überzeugung zeigte sich auch seine völlige Lösung von den Traditionen des Gottesgnadentums. (Brockhaus 1988, S. 676)

  3. Preußische Armee. Die Preußische Armee (Vollform: Königlich Preußische Armee, von 1644 bis 1701 Kurfürstlich Brandenburgische Armee) war die Armee des preußischen Staates von 1701 bis 1919. Sie ging aus dem seit 1644 existierenden stehenden Heer Brandenburg-Preußens hervor. 1871 ging sie ins Deutsche Heer ein und wurde 1919 als Folge der ...

  4. 23. Sept. 2018 · Der preußische König organisierte „seinen Staat“ ebenfalls sehr streng. An der Spitze in Berlin standen die Ministerien, die für einzelne Landesteile zuständig waren. In jedem Bezirk existierte ein Landrat, der sowohl Regierung wie auch die Bevölkerung vertrat. „Regieren“ war aber alleinige Aufgabe des Königs.

  5. Liste der russischen Herrscher. Russischer Zarenthron vor dem Familienwappen der Romanows – ausgestellt in der Eremitage in Sankt Petersburg. Die Liste der russischen Herrscher umfasst alle Herrscher des Russischen Reiches und dessen Vorgängerstaaten von 862 bis zum Jahr 1917, als die Monarchie durch die Februarrevolution beendet wurde.

  6. Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918. Der erste deutsche Nationalstaat war eine föderale, konstitutionelle Monarchie [1] und nach seiner Verfassung ein „ewiger Bund“ der deutschen Fürsten.