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  1. Verfassung des Freistaats Preußen. Vom 30. November 1920. Das preußische Volk hat sich durch die verfassunggebende Landesversammlung folgende Verfassung gegeben, die hiermit verkündet wird: Abschnitt I. Der Staat. A r t i k e l 1. (1) Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.

  2. Die preußische Verfassung vom 30. November 1920 auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage löste die monarchistische Verfassung von 1848/50 ab. Sie bildete den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Freistaat Preußen. Inhaltlich wurde sie während der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt und ...

  3. Verfassung des Freistaats Preußen. vom 30. November 1920 ersetzte die Verfassung vom 31. Januar 1850. geändert durch Gesetz, betreffend vorläufige Wahlen zum Staatsrat in der Provinz Oberschlesien und Abänderung des Artikel 88 der Verfassung vom 7. April 1921 (GS S. 353) Gesetz zur Änderung der Verfassung vom 27. Oktober 1924 (GS S. 670 ...

  4. 14. Juni 2015 · vom 31. Januar 1850. in der Fassung des 15. November 1918 (nach der Staatsumwälzung) Die am 11. November 1918 ins Amt gekommene Preußische Regierung kam zwar in revolutionärer Weise an die Macht, doch wollte diese sehr schnell wieder staatsrechtlich formal weiterregieren.

  5. Preußische Verfassung. In Preußen gab es mehrere Verfassungen : Die Charte Waldeck war ein nicht in Kraft getretener Verfassungsentwurf der preußischen Nationalversammlung von 1848. Die verfassungsgebende preußische Landesversammlung beschloss 1920 eine neue demokratische Verfassung.

  6. 30. Nov. 2005 · November 1920 in Kraft trat. Ihr erster Satz mag heute lapidar klingen – damals war das ein ungeheurer Schritt: „Artikel 1 Absatz 1: Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.“...

  7. Die verfassunggebende preußische Landesversammlung war nach der Novemberrevolution zuständig für die Erarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung für den Freistaat Preußen. Sie tagte zwischen 1919 und 1921 im heutigen Abgeordnetenhaus von Berlin. Sie war damit der Vorläufer des Landtags des Freistaats Preußen.