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§ 1 PsychKG – Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz regelt. 1. Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen (Betroffene), 2.
- PsychKG,NW - Psychisch-Kranken-Gesetz - Gesetze des Bundes und der Länder
§ 1 PsychKG – Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz regelt....
- § 11 PsychKG, Voraussetzungen der Unterbringung - Gesetze des Bundes ...
(1) Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn und...
- PsychKG,NW - Psychisch-Kranken-Gesetz - Gesetze des Bundes und der Länder
2. März 2022 · Es müssen folgende Voraussetzungen für die Anordnung von Unterbringung nach PsychKG gegeben sein: Beim Betroffenen liegt eine psychiatrische Erkrankung vor, von der eine akute Eigengefährdung und/oder Fremdgefährdung ausgeht. Ein ärztliches Attest über die Erfüllung o.g. Punkte liegt vor.
Die Psychisch-Kranken-Gesetze bezeichnen die deutschen Landesgesetze, die die freiheitsentziehende Unterbringung psychisch kranker Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus regeln. In vielen Bundesländern werden sie als PsychKG abgekürzt.
Anwendungsbereich des Gesetzes. Für wen ist das Gesetz geschaffen? Baden-Württemberg Das Gesetz gilt für Menschen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind (§ 1). Bayern Das Gesetz gilt für Menschen mit psychischem Hilfebedarf (Präambel).
Der Anwendungsbereich der BRK ist eröffnet, wenn die psychisch Kranken im Sinne des PsychKG Bln dem Begriff der behinderten Menschen im Sinne des Art. 1 Abs. 2 BRK unterfallen. Eine entsprechende Definition findet sich in § 1 Abs. 2 PsychKG Bln. Hiernach gelten als psychisch Kranke solche Personen, die an einer Psychose, einer psychischen Stö-