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  1. Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt vor Ablauf des Semesters beendet haben und exmatrikuliert worden sind, können Sie einen Antrag auf Erstattung der Semesterticketgebühren stellen. Sie benötigen dafür eine gültige Bankverbindung, da der Betrag überwiesen wird. Barzahlung ist nicht möglich.

    • Informationen Zum Anspruch auf Das Deutschlandsemesterticket
    • Antragsbasierte Befreiung Vom Deutschlandsemesterticket
    • Informationen Zur Campus-Card
    • Befreiung Vom Semesterticket
    • Erstattung Von anteiligen Semesterticketbeiträgen

    Die folgenden Personengruppen haben keinen Ticketanspruchund sind von der Nutzung des Deutschlandsemestertickets ausgeschlossen: 1. Promotionsstudierende 2. Studierende in Zertifikats-, Ergänzungs-, Zusatz- und Aufbaustudien 3. Studierende im Fernstudium 4. Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen 5. Beurlaubte Studierende 6. Studierende ...

    Eine antragsbasierte Befreiungvon der Bezugspflicht ist ausschließlich für die folgenden Studierendengruppen möglich: 1. Schwerbehinderte Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben undden Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen 2. Studierende, die mit einem ärztlichen Attest n...

    Die Campus-Card wird weiterhin ausgegeben und muss zur Verlängerung ihrer Gültigkeit validiert werden. Sie ist weiterhin 1. Studierendenausweis, 2. Bibliotheksausweis und 3. MensaCard. Auf ihr werden künftig jedoch keine Informationen mehr zur Gültigkeit des Semestertickets ausgewiesen. Das Deutschlandsemesterticket wird den Berechtigten ausschließ...

    Studierende können einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zum Semesterticket stellen. Die Studierenden erhalten dann kein Semesterticket und müssen es auch nicht bezahlen. Anträge auf Befreiung vom Semesterticket sind nicht an uns, sondern immer an das Immatrikulationsbüro der HU zu richten.Die Befreiung vom Semesterticket ist etwas anderes als...

    Studierende, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfangimmatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliertwerden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubtwerden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären, erh...

  2. Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2023. Alle Studierenden der HU und der KHB können bei uns einen Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfond stellen. Antragsfristen sind: Januar + Februar für den Sommersemesterantrag sowie Juni + Juli für den Wintersemesterantrag.

  3. Die Rückerstattung (pro Monat von 23,30 EUR, also insgesamt für drei. Monate von bis zu 69,90EUR) durch den VBB ist ab Oktober 2022. vorgesehen. Die Summe kann durch die Humboldt-Universität zu Berlin. nicht vorher ausgezahlt werden. Genauere Information, wie Ihr einen Antrag auf Erstattung über AGNES.