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  1. Die Verfassung von Luxemburg ist die staatsrechtliche Grundordnung des Großherzogtums Luxemburg. Die erste Verfassung des Landes datierte von 1842, die gegenwärtig gültige von 2023.

  2. Die derzeitige Verfassung geht auf den 17. Oktober 1868 zurück, wurde jedoch seitdem mehrmals überarbeitet. Die Verfassung ist die oberste Norm des Staates. In ihr sind die Grundrechte und die Grundzüge für die Funktionsweise des Staates niedergelegt.

  3. Die verfassungsgeschichtliche Entwicklung der Grundrechte im Großherzog-tum Luxemburg läßt sich in zwei ungleiche Abschnitte aufteilen, einen wech-selhaften und einen beständigen. Im ersten, instabilen Zeitraum von 1815 bis 1868, kamen in Luxemburg nicht weniger als fünf verschiedene Verfassungen nacheinander zur Anwendung. Der zweite ...

  4. Grundsätzlich ist die Verfassung oberste Rechtsnorm des Staates: sämtliche Grundrechte und das Wesentliche zur Funktionsweise des Staates ist durch sie definiert. Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Verfassung besteht aus 132 Artikeln, die in 12 Kapiteln aufgeteilt sind:

  5. Aus den Legislativwahlen des 8. Oktober 2023 ging eine Regierungskoalition zwischen der Christlich-Sozialen Volkspartei (CSV) und der Demokratischen Partei (DP) hervor, die von Luc Frieden geleitet wird. Sie wurde am 17. November 2023 vereidigt. Sie setzt sich zusammen aus: Einem Premierminister; einem Vizepremierminister, 13 Minister. Am 22.

  6. Gemäß der Verfassung wirken die politischen Parteien bei der Willensbildung des Volkes und am Ausdruck des allgemeinen Wahlrechts mit. Sie sind Sinnbild des demokratischen Pluralismus.

  7. Der Regierungsrat erhält seine verfassungsrechtliche Legitimität aufgrund der Bestimmungen von Kapitel V der Verfassung. Die Bildung der Regierung im Sinne von Artikel 76 der Verfassung wird in ihrer derzeitigen Form durch den königlich-großherzoglichen Beschluss vom 9. Juli 1857 „über...