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  1. 23. Apr. 2024 · Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern Ansprechpartner Freiherr von Pastor, Peter - Sachgebietsleiter Telefon +49 (0)89 2176-2116 Fax +49 (0)89 2176-402116 E-Mail bergamt@reg-ob.bayern.de

  2. 17. Apr. 2024 · Aktuelle Bauwerks-Planungen im Regierungsbezirk Tübingen Untermenüpunkte von Aktuelle Bauwerks-Planungen im Regierungsbezirk Tübingen anzeigen. B 30 Brücke über die Riß und L 284 Brücken, Ersatzneubauten; B 32 Ersatzneubau der Brücke über die Untere Argen bei Herfatz; L 371, Brücke über den Neckar und Neckarkanal bei Tübingen ...

  3. 30. Apr. 2024 · Am Montag (6.5.2024) kommt die „Working Group Energie“ der IHK Nord Westfalen und der Bezirksregierung Münster mit Wasserstoff-Akteur:innen aus dem Regierungs- und Kammerbezirk, aus Niedersachsen sowie aus den Niederlanden zusammen, um gemeinsame Verabredungen für die Erarbeitung eines Positionspapiers „Wasserstoff“ zu treffen.

  4. 19. Apr. 2024 · Regierung von Unterfranken - Schulpersonal Ansprechpartner Personalrecht für verbeamtete Lehrkräfte Telefon +49 (0)931 380-1326 Fax +49 (0)931 380-2326 E-Mail schulpersonal@reg-ufr.bayern.de. Den für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden Sie in dieser Liste [Dateiformat: pdf].

  5. 17. Apr. 2024 · 25.03.2024. PM 023. Unterfränkischer Vertragsnaturschutz wächst – Neuabschlüsse in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Unterfränkischer Vertragsnaturschutz wächst – Neuabschlüsse in Höhe von 1,5 Millionen Euro. 22.03.2024. PM 022. Die Regierung von Unterfranken ernennt die Stadt Dettelbach zum Unterstützer im Team Energiewende Bayern.

  6. 25. Apr. 2024 · Bei gemeinschaftlicher Durchführung einer Aufgabe muss die Zweckvereinbarung bestimmen, nach welchem Maßstab der Aufwand auf die Beteiligten verteilt wird. Durch Zweckvereinbarung kann ferner geregelt werden, dass die Gebietskörperschaft, auf die Aufgaben übergehen, auch das Recht erhält, zur Erfüllung dieser Aufgaben Satzungen und Verordnungen auch für das Gebiet der übrigen ...

  7. 19. Apr. 2024 · Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).