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  1. In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Bezirksregierungen, die den Austausch zwischen den Ministerien und der Region unterstützen. Für den Arbeitsschutz im jeweiligen Regierungsbezirk sind die Dezernate 55, 56, 57 und der Bezirksregierung zuständig. Sie überwachen die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und sind mit ihren Außenstellen ortsnahe Ansprechpartner für Arbeitgeber und ...

  2. Die Liste der Prüfsachverständigen beinhaltet Adressdaten der gemäß § 4 PrüfVO NRW anerkannten Prüfsachverständigen und informiert über den Umfang der jeweiligen Anerkennung. Informationen zum Gebrauch der Liste der Prüfsachverständigen Die Daten der Prüfsachverständigen werden in der Reihenfolge ihrer Erfassung abgebildet.

  3. Diese Liste der Landesstraßen im Regierungsbezirk Düsseldorf ist eine Auflistung der Landesstraßen im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf. Als Abkürzung für diese Landesstraßen dient der Buchstabe L . Die Landesstraßen im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland tragen Nummern aus dem Bereich der Zahlen von 1 bis 499.

  4. Fach- und Dienstaufsicht über Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen, Dienstaufsicht über die Hauptschulen und die dem Schulamt zugeordneten Förderschulen. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.

  5. ↑ Sonderarbeitskreis der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder: Neuordnung der staatlichen Mittelinstanz. (Mittelinstanzbericht). Düsseldorf April 1973. In diesem Bericht wurden für Regierungsbezirker folgende Größen empfohlen: In Ballungsräumen sollte ein Regierungsbezirk ca. 2,5 bis 4 Mio.

  6. Die Bezirksregierung Düsseldorf versteht sich als „Dolmetscherin“ und „Moderatorin“ zwischen Land und Kommunen. Sie bündelt die Vorgaben aus den unterschiedlichen Fachministerien der Landesregierung und sorgt für die juristisch und fachlich korrekte Umsetzung auf kommunaler Ebene bei Wahrung der Interessen der Städte und Kommunen.