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  1. Im Regierungsbezirk Münster leben auf einer Fläche von über 6.900 Quadratkilometern rund 2,6 Millionen Einwohner. Zum Bezirk gehören das Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster sowie die Emscher-Lippe-Region, also das nördliche Ruhrgebiet, mit den kreisfreien Städten ...

  2. Der Regierungsbezirk Münster liegt im Norden Nordrhein-Westfalens. Innerhalb des Landes grenzt er an die Regierungsbezirke Detmold im Osten, Arnsberg im Süden und Düsseldorf im Südwesten, ansonsten an das Land Niedersachsen im Norden und die Niederlande im Westen. Der Bezirk umfasst zum größeren Teil das überwiegend ländlich geprägte ...

    • 385 Einwohner je km²
    • 6.918,33 km²
    • 2.664.280 (31. Dezember 2022)
    • Münster
  3. Die Bezirksregierung Münster ist eine von fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen. Sie ist die Vertretung der Landesregierung im Regierungsbezirk Münster. Die Bezirksregierung Münster versteht sich heute mehr denn je als Dienstleister.

  4. 7. Mai 2024 · 15.05.2024. Erweiterung des Freizeitangebotes in der NU: Regierungspräsident und Bürgermeister besuchen Notunterkunft in Castrop-Rauxel. 14.05.2024. Zweite Sitzung der „Working Group Energie“ 13.05.2024. Haushalte 2024 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen. 07.05.2024. Ehrungen für 40 Jahre im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

  5. Die Kreise und kreisfreien Städte der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster bilden den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Kreise und kreisfreien Städte der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln bilden den Landschaftsverband Rheinland.

  6. Die Bezirksregierung Münster vertritt die NRW-Landesregierung in den Regionen Emscher-Lippe und Münsterland. Vielfältige Aufgaben der verschiedenen Ministerien laufen bei ihr zusammen. Als moderne Bündelungsbehörde erfüllt die Bezirksregierung diese Aufgaben für die Region.

  7. Die Abteilung 3 übt die Kommunal- und Finanzaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks aus. Sie schützt das im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes NRW garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung und sorgt dafür, dass die Gemeinden, Städte und Kreise im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. (...)