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  1. Regierungsbezirke. In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke: Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen; Bayern – 7 Regierungsbezirke (siehe auch Liste): Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben.

  2. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bieten einen interaktiven Regionalatlas als Gemeinschaftsprodukt an. Der Regionalatlas bildet in Form von thematischen Karten weit über 100 Indikatoren zu einer Vielzahl von Themenbereichen der amtlichen Statistik für alle Bundesländer, Regierungsbezirke sowie Landkreise und kreisfreien ...

  3. Topografische Karten erhalten Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Landkreise und kreisfreie Städte Bayerns (DIN A4) (1.4 MB) Regierungsbezirk Oberbayern (DIN A2) (2.0 MB) . Regierungsbezirk Niederbayern (DIN A3) (1.7 MB)

  4. Die 7 Regierungsbezirke Bayerns. Die Regierungsbezirke in Bayern sind geographisch deckungsgleich mit den Bezirken in Bayern, unterscheiden sich aber bezüglich ihrer Stellung im Staatsaufbau, Aufgaben und Organe/Leitung. Sie sind Teil der Staatsverwaltung und daher keine kommunale Gebietskörperschaft.

  5. Die Verwaltungskarte Nordrhein-Westfalen ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 250 000. Die Karte bildet Nordrhein-Westfalen mit seiner verwaltungsmäßigen Gliederung in Regierungsbezirken, Kreisen und Kreisfreien Städten sowie Gemeinden vollständig ab. Ausschnitt aus der Verwaltungskarte NRW 1 : 250 000 (NRW250VK) / © Bezirksregierung Köln.

  6. Dieser Datensatz stellt die Verwaltungsgebiete 1:250 000 (VG250) mit Stand 01.01. für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bereit. Der Datenbestand der Verwaltungsgebiete (VG) umfasst die Verwaltungseinheiten aller hierarchischen Verwaltungsebenen vom Staat bis zu den Gemeinden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen, statistischen ...

  7. Baden-Württemberg gliedert sich in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Die Regierungsbezirke stehen als Mittelbehörden zwischen den Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern.