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  1. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist das größte der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg und zuständig für den Stuttgarter Regierungsbezirk. Es bündelt und koordiniert verschiedene Fachaufgaben wie Umwelt, Bau, Flüchtlingsaufnahme, Schule, Landschaftspflege und Denkmalschutz.

  2. Die Zuständigkeit umfasst die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, den Hohenlohekreis, Landkreis Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, den Landkreis Schwäbisch Hall sowie die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart. Somit ist das Regierungspräsidium für rund 4,2 Millionen Einwohner (31. Dezember 2022)

    • 1. Januar 1973
    • Land
  3. Die Zuständigkeit der Behörde umfasst die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, den Hohenlohekreis, Landkreis Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, den Landkreis Schwäbisch Hall sowie die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart. Somit ist das Regierungspräsidium für rund 4,2 ...