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  1. Die Reichsmark (Abkürzung RM, Währungszeichen: ℛℳ) war von 1924 bis 1948 das gesetzliche Zahlungsmittel im Deutschen Reich. Dieser Zeitraum umfasst einen Teil der Weimarer Republik und die Zeit des Nationalsozialismus.

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  4. Goldmark. Die Mark war die Währung, die seit 1871 im Deutschen Kaiserreich gültig war. Goldmark wird sie auch genannt, weil ihr Wert durch Gold gestützt war: So viel Geld in Umlauf war, so viel besaß der Staat auch in Gold. Es gab übrigens auch Münzen zu 10 und 20 Mark.

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  7. Quelle: BArch, Bild 102-00238 / Pahl, Georg. Auf Grundlage des Dawes-Plans und des Münzgesetzes vom 30. August 1924 führte die Reichsbank im Oktober 1924 zusätzlich zur Rentenmark die Reichsmark ein. Die Reichsmark galt im Verhältnis 1:1 zur bisher im Umlauf befindlichen Rentenmark.