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  1. Die Rentenmark war von 1923 bis 1948 eine grundschuldgestützte Übergangswährung in der Weimarer Republik, dem NS-Staat und im besetzten Nachkriegsdeutschland.

  2. Nach der Einführung der goldgedeckten Mark 1871 brachte der Erste Weltkrieg zunächst die Aufhebung der Golddeckung der Mark, 1923 gefolgt von einer Hyperinflation. Die Hyperinflation konnte durch Währungsumstellung auf die Rentenmark (später Reichsmark) gestoppt werden.

  3. November 1923 die neue Währung Rentenmark eingeführt wurde, auf gerade einmal 15,4 Pfennige. Ende mit Schrecken Auf dem Höhepunkt der Inflation wurde im November 1923 eine neue Währung geschaffen: die Rentenmark, ab Oktober 1924 schließlich die Reichsmark.

  4. Rentenmark. Gustav Stresemann führte als Reichskanzler am 15. November 1923 die Rentenmark ein. Durch diese Währungsreform fand die Hyperinflation endlich ein Ende. Eine Billion (!) der alten Papiermark war nun 1 Rentenmark. 12 Nullen wurden somit gestrichen. Vor allem aber war die neue Währung wieder gedeckt.

  5. Die Rentenmark war jedoch nur als Übergangslösung zur Überwindung der Inflation eingeführt worden. Am 30. August 1924 wurde sie im Rahmen des Dawes-Plans von der Reichsmark abgelöst, die durch Gold und wertbeständige Devisen gedeckt war und die deutsche Währungsstabilität garantieren sollte.

  6. Die Währungsreform von 1948 trat am 20. Juni 1948 in der Trizone, den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands, in Kraft. Ab dem 21. Juni 1948 war dort die Deutsche Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die beiden bisher gültigen Zahlungsmittel Reichsmark und die Rentenmark wurden zwangsumgetauscht und dabei mehr oder ...

  7. Das Bankgesetz vom 30. August 1924 regelte das Währungssystem mit der Einführung der Reichsmark endgültig. Das neue, nun auch gesetzliche Zahlungsmittel Reichsmark hatte folgende Umrechnungsrelation: Eine Reichsmark entsprach einer Rentenmark, diese wiederum entsprach 0,35842 Gramm Feingold beziehungsweise einer Billion (Papier-)Mark. Der ...