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  1. Ihre Sicherheit im Alter: Schließen Sie Ihre Vorsorgelücke & genießen Sie Ihren Ruhestand. Mit der PrivatRente KomfortDynamik oder Perspektive einen sorgenfreien Ruhestand sichern.

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  1. Selbstverwaltung in der Sozialversicherung - Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Mehr erfahren. Deutsche Rentenversicherung. Videos, Podcasts, Bilder, Broschüren, Zeitschriften und Fachliteratur – hier finden Sie unsere Medien und Publikationen. Mehr erfahren.

  2. Alles auf einen Blick:Mein Kundenportal. Im neuen Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung finden Sie gebündelt viele relevante Funktionen an einem Ort. So erledigen Sie sicher und bequem Ihre Rentenangelegenheiten von zu Hause aus. Zum Kundenportal. Deutsche Rentenversicherung.

  3. Wer für die Deutsche Rentenversicherung Bund ehrenamtlich Versicherte aus der Nachbarschaft berät, ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Verwaltung und den Menschen vor Ort. Was Versichertenberaterinnen und Versichertenberater leisten und wie man selbst dieses Ehrenamt übernehmen kann, darüber spricht Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung ...

  4. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Neben den abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig, u. a. einige Berufs- und Personengruppen der Selbstständige, sowie Kindererziehende und ...

  5. Das hängt davon ab, wie viele Jahre Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und wann Sie geboren wurden. In Ihrer Renteninformation, die Sie einmal jährlich von der Deutschen ...

  6. Damit Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Versicherungskontos informiert sind, erhalten Sie Jahr für Jahr Ihre persönliche Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Wie Ihnen diese Information bei Ihrer persönlichen Altersvorsorgeplanung hilft, erfahren Sie in dieser Broschüre.

  7. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von selbständig Erwerbstätigen sowie weitere Personenkreise angelegt. Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Anfän ...

  8. Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und ...

  9. Deutsche Rentenversicherung also coordinates regulations agreed with pension insurance institutes in those States with which the Federal Republic of Germany has signed a Social Security Agreement (Contracting States). Detailed information on international regulations and the effects these have on German law can be found in the International ...

  10. Es gibt Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen. Und die deshalb auch keinen Anspruch auf Rente haben. Das bedeutet: Sie können keine Rente bekommen. Wenn diese Personen trotzdem Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben, können sie diese Beiträge wieder zurück bekommen. Das nennt man Beitrags-Erstattung.

  11. 61.500 (30. Juni 2023) [2] Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution. „Deutsche Rentenversicherung“ ist der Anfang des Namens dieser ...

  12. Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an. PDF, 559KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm. Über den Warenkorb bestellbar. Sie möchten sich einen Überblick über die deutsche Rentenversicherung verschaffen? In dieser Broschüre lesen Sie, wie die Rentenversicherung Sie ab dem ersten Beitrag in Ihrem Leben begleitet und ...

  13. Voraussetzungen für diese Rente: Sie haben das maßgebende Alter erreicht und. Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 5 Jahren erfüllt. Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit ...

  14. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, berücksichtigt dabei Kindererziehung (sogenannte Mütterrente) und ist Reha-Träger.

  15. 18. Apr. 2024 · Das Wichtigste in Kürze. Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutschland steht aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung vor großen Herausforderungen. Denn Grundlage der gesetzlichen Rente ist das Umlageverfahren: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren jeweils die aktuellen Rentner. Das Alter für den regulären ...

  16. Definition. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird jährlich nach klaren gesetzlichen Vorgaben vom Gesetzgeber neu festgelegt. Im Jahr 2023 beträgt er in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent. Der Beitragsanteil wird jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

  17. Die Broschüre beschreibt, wie die gesetzliche Rentenversicherung helfen kann, zumindest die finanzielle Belastung in diesen Fällen abzufedern. Allgemeine Informationen zur Rente haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Von den verschiedenen Rentenarten bis zu Infos zur Rente und Steuern. Wählen Sie ein Thema aus!

  18. 19. März 2024 · Termine können Sie online oder telefo­nisch buchen (deutsche-rentenversicherung.de und Tel. 0 800 / 10 00 48 00). Kümmern. Bei Eltern und Pflegenden werden Renten­zeiten nicht auto­matisch anerkannt. Nötig ist ein Antrag, eine Erklärung oder das Ausfüllen eines Fragebogens. Aufstocken.

  19. Beschäftigte. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind bis auf wenige Ausnahmen alle Personen pflichtversichert, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigt sind. Des Weiteren sind folgende beschäftigte Personenkreise versicherungspflichtig: Teilnehmer an dualen Studiengängen. S elbstständig Tätige.

  20. Es bewirtschaftet die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt monatliche Vorschüsse an die Träger der Rentenversicherung aus. Der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung unterstehen ferner die Künstlersozialkasse, die Seemannskasse und die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

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