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  1. Wir prüfen kostenlos Ihre Optionen eines Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung. Durchschnittlich sparen unsere Mandanten 130.000 €. Wie hoch ist Ihr Sparpotential?

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  1. Wann die um die Rentenanpassung erhöhte Rente erstmalig gezahlt wird, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer bis März 2004 berentet wurde, erhält die angepasste Rente bereits Ende Juni ...

  2. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen. Bei Hinterbliebenenrenten - also bei Witwen-, Witwer- und Waisenrenten - gilt: Wenn die Rente später als 12 Monate nach dem Sterbedatum bantragt wird, wird sie nicht erst ab dem Antragsmonat, sondern 12 Monate rückwirkend gezahlt.

  3. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Wann genau, hängt vom Geburtsjahr ab. Einen Überblick dazu bietet die Grafik ...

  4. Besonders langjährig Versicherte: Rente ab 45 Jahren. Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein: Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

  5. www.deutsche-rentenversicherung.de › DRV › DEDeutsche Rentenversicherung

    Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 55. Geburtstag automatisch zusenden. Meine Post von der Rente. Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die ...

  6. Beispiel: Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes ...

  7. Wer sich ohne die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschließt, keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen und stattdessen privat für das Alter vorzusorgen, muss damit rechnen, dass die gesetzliche Rentenversicherung die entsprechenden Beiträge nachfordert. Dabei spielt es keine Rolle, ob privat für das Alter vorgesorgt wurde oder nicht.