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  1. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stipendien an Studierende, die zum Personenkreis 1 des § 8 BAföG gehören und an Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben.

  2. 1. Okt. 2023 · Am 13. Juni findet keine Sprechstunde statt. Liebe Bewerber*innen um ein Stipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung, wir möchten Sie herzlich bitten, Ihre Bewerbung um ein Stipendium möglichst zügig abzuschließen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und hochgeladen haben.

  3. Promotionsstipendium. Auswahlverfahren. Förderprogramm. Arbeitskreise. Dissertationen und mehr... Lux Like Comic. Vertrauensdozent*innen. Alumni. Forschungskollegs. Einführungsseminar. Kontakt zum Studienwerk. ACHTUNG NEUE TELEFONNUMMER!!! Telefon: +49 1573 4879782. Email: studienwerk@rosalux.org. Telefonische Sprechzeit für Bewerber*innen:

  4. Study Scholarships. Both German and foreign students from all disciplines are eligible to apply for a Rosa-Luxemburg-Stiftung study scholarship. Applicants must be enrolled at a German institution of higher learning. German citizens enrolled in another EU country or Switzerland are also eligible to apply.

  5. RLS. Stiftung. Studienwerk. Stipendienbewerbung. FAQ Studierende. Wann ist Bewerbungsschluss? Bewerbungsschluss ist am 1.10. Kann ich mich jederzeit bewerben? Nein. Das Bewerbungsportal wird ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet. Wie werden die Corona-Semester aktuell berücksichtigt? Was muss ich einreichen?

  6. Promotionsstipendium. Um ein Promotionsstipendium können sich in- und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen (Ausnahme: medizinische Fachrichtungen) bewerben. Voraussetzung für ein Promotionsstipendium ist ein hervorragender Studienabschluss sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der ...

  7. Die Auswahl der Stipendiat*innen für die Rosa-Luxemburg-Stiftung erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Die Vorauswahlen werden durch Referent*innen des Studienwerks vorgenommen, die Vorschläge für die Förderung unterbreiten. Diese werden in einer Online-Vorauswahl der Ausschussmitglieder (dem sog. Clearing) bestätigt.