Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Wer die GästeCard Rostock & Warnemünde hat, hat's gut. Bus und Bahn bringen Sie bequem durch Rostock und direkt an den Strand (nur Übernachtungsgäste). Für € 3,70 Kurabgabe pro Tag (statt € 18,10 für die Tageskarte) nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel im Gesamtgebiet des Verkehrsverbundes Warnow (ausgenommen Molli und Fähren).

  2. 24. Feb. 2023 · 09:11 Uhr • 24.02.2023. Rostock News. Neue Kurabgabe für Rostock: So sollen Gäste, Einwohner*innen und Stadt profitieren. Eine digitale Gästekarte, unbegrenzte Nutzung des Nahverkehrs und kostenfreie Toiletten: Das soll für Urlauber*innen in Rostock nicht mehr nur Zukunftsmusik, sondern Realität werden.

  3. Ab 01.09.2023 wird die Kurabgabe im gesamten Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhoben. Abgabepflichtig sind alle Personen, die ortsfremd sind, sich mit Erholungsabsicht aufhalten und die Möglichkeit zur Nutzung der angebotenen touristischen Leistungen und Einrichtungen haben.

  4. 24. Feb. 2023 · Eine digitale Gästekarte, unbegrenzte Nutzung des Nahverkehrs und kostenfreie Toiletten: Das soll für Urlauber*innen in Rostock nicht mehr nur Zukunftsmusik, sondern Realität werden. Mit der Neufassung der Kurabgabesatzung möchte die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde die touristische Attraktivität von Rostock massiv stärken.

  5. Frem­den­ver­kehrs­ab­ga­be. Ei­ne als Kur- und Er­ho­lungs­ort an­er­kann­te Ge­mein­de kann auf der Grund­la­ge ei­ner ge­meind­li­chen Sat­zung von Per­so­nen und Per­so­nen­ver­ei­ni­gun­gen, de­nen durch den Frem­den­ver­kehr Vor­tei­le ge­bo­ten wer­den, ei­ne Frem­den­ver­kehrs­ab­ga­be er ...

  6. Übernachtungsgäste müssen künftig in ganz Rostock eine Kurabgabe von 3,70 Euro pro Nacht zahlen, erstmals werden auch Tagesgäste mit 2,25 Euro zur Kasse gebeten. 7. Juni 2023, von Olaf

  7. Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber, seit 01.09.2023 gilt die neue Kurabgabesatzung in der gesamten Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die erhobene Kurabgabe wird zweckgebunden für die Erhaltung und Erweiterung der touristischen Infrastruktur und Leistungen vor Ort verwendet, kommt also direkt dem Gast und der Attraktivität unserer Stadt ...