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  1. Der Sachsenspiegel ist ein Rechtsbuch des Eike von Repgow, entstanden zwischen 1220 und 1235. Es gilt als das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Zugleich ist der Sachsenspiegel die erste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Prosaliteratur. Die ...

  2. www.sachsenspiegel-online.de › export › sspDer Sachsenspiegel

    Der Sachsenspiegel ist eines der ältesten Rechtsbücher in deutscher Sprache, das um 1235 von Eike von Repgow verfasst wurde. Er behandelt das Landrecht und das Lehnrecht Sachsens und enthält vier Bilderhandschriften mit Illustrationen.

  3. Der Sachsenspiegel ist das wichtigste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters, das von Eike von Repgow zwischen 1220 und 1235 verfasst wurde. Es enthält zwei Hauptteile: Landrecht und Lehnrecht, die in verschiedenen Fassungen und Sprachen überliefert wurden und als Vorläufer für andere Rechtskodifizierungen dienen.

    • Eike von Repgow
    • 1220-1235
    • 1220-1235
    • Rechtstexte (weltlich)
  4. Bei dem Sachsenspiegel handelt es sich um das wohl bedeutenste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. In ihm wurde das bis dahin mündlich überlieferte Recht niedergeschrieben, das im sächsischen Gebiet gültig war. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es das Recht der Landbevolkerung (Landrecht) und das der Ritter (Lehnrecht) beinhaltet; das ...

  5. 4. Feb. 2011 · Anfangs auf den sächsischen Raum begrenzt, fand der Sachsenspiegel sehr schnell Verbreitung und war Grundlage für Glossen/Kommentare und Abwandlungen (Schwabenspiegel). Das Landrecht wurde als ein Privileg Karls des Großen ansehen und das Lehenrecht wurde auf Kaiser Barbarossa zurückgeführt.

  6. Der Sachsenspiegel ist eine Sammlung von Rechtsvorschriften für die Sachsen, die um 1235 von Eike von Repgow verfasst wurde. Die SLUB Dresden besitzt eine der vier Bilderhandschriften aus dem 14. Jahrhundert, die online betrachtet werden kann.

  7. Der Sachsenspiegel des Eike von Repgow, zwischen 1220 und 1235 entstanden, ist das bedeutendste deutschsprachige Rechtsbuch des Mittelalters, wobei es sich allerdings nicht um gesetztes Recht handelt, sondern er stellt eine private Aufzeichnung der sächsischen Gewohnheitsrechte dar [ 1 ].