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  1. ab 3. schulpflichtigen Fahrschüler einer Familie, der Anspruch auf notwendige Schülerbeförderung nach Satzung hat Im Regelfall nur bei Besuch der nächstgelegenen Schule: verbundraumüberschreitende Verkehre setzen nach Tarif den Erwerb von zwei BildungsTickets von 2 Verkehrsverbünden (Verbundraum Wohnort, Verbundraum Schulort) voraus oder

  2. 20. Apr. 2023 · Zur Nutzung des Deutschlandtickets im Schulbusverkehr wurde im Plenum informiert. Etwa 230 Schülerinnen und Schüler in Memmingen, deren Busfahrkarte aktuell teurer als 49 Euro monatlich ist, erhalten ab 1. Mai 2023 anstelle einer Schülermonatskarte des Stadtverkehrs Memmingen das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket.

  3. Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit dem Bus zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Der Anspruch ist in § 114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis ...

  4. www.landkreishildesheim.de › Leben-Lernen › LernenSchülerbeförderung

    Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung? Anspruchsberechtigt sind. Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen. Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen. Schülerinnen und Schüler der 11. und 12.

  5. Schülerbeförderung. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf eine Schülerfahrkarte bzw. eine Kostenerstattung. Bei einer Entfernung von mehr als 2 km von der Wohnadresse zur Schule erhalten Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 1 – 4 auf einen entsprechenden Antrag der Eltern eine Fahrkarte für den ...

  6. Für die Fahrkarten ist in der Sekundarstufe II ein monatlicher Eigenanteil zu zahlen. Nach der aktuellen Satzung der Stadt Koblenz über die Schülerbeförderung beträgt der Eigenanteil derzeit 25 % des Fahrkartenpreises. Liegt der Fußweg unter 4 km, müssen die Fahrkarten selbstständig angeschafft werden.

  7. www.memmingen.de › buergerservice › virtuelles-rathausStadt Memmingen: Formulare

    stadt (at) memmingen.de. Stadtverwaltung Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen +49 (0) 8331 - 850-0 +49 (0) 8331 - 5433 stadt (at) memmingen.de. Impressum | Datenschutz Barrierefreiheit | Sitemap. Link zum Anfang der Seite ...