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  1. 23. Sept. 2020 · Insofern ist der rechtliche Schadensbegriff vom ökonomischen zu unterscheiden (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 -, Schienenkartell V, juris Rn. 49). Dies stünde jedoch mit dem Zweck der zivilrechtlichen Ansprüche, eine effektive Durchsetzung der kartellrechtlichen Verbotstatbestände zu gewährleisten, in unauflösbarem ...

  2. 1. Jan. 1999 · BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, Rn. 35, juris), ohne gegen Denk- oder Erfahrungssätze zu verstoßen (KG, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 2 U 5/18 -, Entscheidungsabdruck S. 8). Zu diesen Modalitäten zählen jedenfalls die Vorschriften über die zivilprozessrechtlichen Anforderungen an die richterliche ...

  3. 19. Jan. 2021 · BGH zum Kartell­schadensersatz: Schienenkartell V. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner jüngsten Entscheidung zum Schienenkartell vom 23. September 2020 (Az.: KZR 4/19 – „Schienenkartell V“) wichtige Parameter der klägerischen Darlegungs- und Beweislast bei der gerichtlichen Geltendmachung von Kartellschadensersatz nachjustiert.

  4. 4. Mai 2015 · Schienenkartell Endstation Gericht. 4. Mai 2015, 18:46 Uhr. Millionenschaden für die Deutsche Bahn: Mehr als zehn Jahre lang sprachen sich die Lieferanten des Unternehmens über Preise ab. 2011 ...

  5. 10. Feb. 2021 · Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 17 ff.); die Klausel verlangt nicht den Nachweis, dass überhaupt ein kartellbedingter Schaden entstanden ist (… vgl. BGH aaO Rn. 55 ff. ). e) Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz des Preishöhenschadens ist nicht gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu kürzen (vgl. auch BGH, Urteil vom 10.

  6. 31. Jan. 2022 · Stahlhersteller Thyssen-Krupp gibt im Streit um Schäden aus dem Schienenkartell klein bei Ein neunjähriger Rechtsstreit mit Ex-Führungskräften um fast 300 Millionen Euro endet mit einem Vergleich.

  7. 19. Mai 2020 · Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18 d) Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann jedoch nicht angenommen werden, dass der Klägerin aufgrund der Kartellabsprache zwischen den beteiligten Unternehmen - mit der für ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit (BGH, NZKart 2019, 101, Rn. 38 - Schienenkartell I) - überhaupt ein Schaden entstanden ist.

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