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  1. (3) 1 Das Gericht kann eine schriftliche Beantwortung der Beweisfrage anordnen, wenn es dies im Hinblick auf den Inhalt der Beweisfrage und die Person des Zeugen für ausreichend erachtet. 2 Der Zeuge ist darauf hinzuweisen, dass er zur Vernehmung geladen werden kann. 3 Das Gericht ordnet die Ladung des Zeugen an, wenn es dies zur weiteren Klärun...

  2. (3) Das Gericht kann eine schriftliche Beantwortung der Beweisfrage anordnen, wenn es dies im Hinblick auf den Inhalt der Beweisfrage und die Person des Zeugen für ausreichend erachtet. Der Zeuge ist darauf hinzuweisen, dass er zur Vernehmung geladen werden kann.

  3. Der Zeuge ist auch dann zur mündlichen Vernehmung zu laden, wenn die schriftliche Aussage inhaltlich unzureichend ist oder wenn Bedarf an weiterer Aufklärung besteht, die zB durch Fragen des Gerichts betrieben werden soll.

  4. 27. Okt. 2019 · Zuletzt ist auch eine schriftliche Vernehmung des Zeugen ( § 377 Abs. 3 ZPO) denkbar, ihre Zulässigkeit hängt aber vom Aufenthaltsort des Zeugen ab. Innerhalb der EU bestehen dagegen kaum Bedenken (s. nur Musielak/Voit/ Stadler, § 363 Rn. 10), außerhalb der EU verbietet § 64g ZRHO eine solche schriftliche Vernehmung.

  5. 24. Apr. 2024 · 24.04.2024. 6 Minuten Lesezeit. (38) Dieser Artikel behandelt die wichtige Rolle von Zeugen im Strafrecht und deren Rechte und Pflichten. Zeugen sind verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen und...

  6. 22. Dez. 2023 · (1) 1 Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. 2 Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, formlos übermittelt. (2) Die Ladung muss enthalten: 1. die Bezeichnung der Parteien; 2. den Gegenstand der Vernehmung; 3.

  7. 22. Dez. 2023 · (1) 1 Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. 2 Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, formlos übermittelt. (2) Die Ladung muss enthalten: die Bezeichnung der Parteien;