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  1. 4. Nov. 2019 · Der Schuldbegriff hat eine lange Geschichte, die religiöse, rechtliche, moralische und politische Dimensionen umfasst. Im Laufe dieser Geschichte hat er verschiedene Funktionen und Bedeutungen angenommen, die in unseren heutigen intellektuellen und emotionalen Reaktionen nachwirken; das gilt auch für die religiösen, die von ...

  2. 6. Sept. 2023 · Erlaubnisirrtum) Mit dem Begriff " Schuld " ist die individuelle Vorwerfbarkeit der strafbedrohten Tat zu verstehen. Das schuldhafte Handeln ist vorsätzlich oder fahrlässig möglich ...

  3. Der Begriff Schuld wird in der Ethik in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet: Schuld für die Verletzung wohlverstandener Interessen anderer, bei jemand anderem aus Dankbarkeit oder wegen eines Versprechens „in der Schuld stehen“, Schuld/Unschuld als moralische Bewertungskategorie, Schuld bedeutet im moralischen Sinne ein ...

  4. Der psychologische Schuldbegriff betrachtet Schuld als die Beziehung des Täters zu seiner Handlung anhand der Gesichtspunkte Kenntnis/Unkenntnis (kognitive Elemente) und Wollen/Nichtwollen (voluntative Elemente). Als besonderer Ausdruck relativer Strafzwecktheorien sind die Lehre der Rechtsschuld und der diskursive Schuldbegriff zu ...

  5. Schuld. Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unter den konkreten Umständen der Tat in der Lage war, sich von der im Tatbestand normierten Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten leiten zu lassen.

  6. Das Strafrecht kennt als Schuldformen den Vorsatz und die Fahrlässigkeit. Strafbar ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht (ausnahmsweise) das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB). Im Recht der Ordnungswidrigkeiten sind dagegen auch viele fahrlässige Verhaltensweisen mit Bußgeld bedroht.

  7. Der Begriff der Schuld in seiner Bedeutung für das Strafrecht. Schuld ist zentraler Angelpunkt des gegenwärtigen deutschen Strafrechts: als Voraussetzung für Strafe, Garantie des verfassungsrechtlichen Schuldprinzips und Inbegriff der systemischen Grundentscheidung für ein sog. Schuld­straf­recht.