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  1. Als parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ...

  2. Die V. Republik. Diese Nummerierung stellt die Traditionslinie zur Ersten Republik (1792 – 1804), der Zweiten Republik (1849 – 1852), zur 1870 proklamierten Dritten Republik, die nach der Niederlage gegen NS-Deutschland 1940 untergangen war, und zur IV. Republik (1946 - 1958) her.

  3. Mit einem semipräsidentielles Regierungssystem, alternativ gemischt präsidial-parlamentarisches Regierungssystem werden Regierungssysteme bezeichnet, die Elemente des parlamentarischen und des präsidentiellen Regierungssystems vereinen. Die Regierung ist dabei sowohl vom Vertrauen des Staatspräsidenten als auch vom Parlament abhängig. In einem Präsidialsystem wird der Staatspräsident ...

  4. Weimarer Republik. Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie im Deutschen Reich bestand. Diese Epoche löste die konstitutionelle Monarchie der Kaiserzeit ab und begann mit der Ausrufung der Republik am 9.

  5. Tatsächlich ist die Republik eine Staatsform, bei denen das Volk eines Staates Einfluss auf die Regierung und die dort tätigen Menschen haben kann. Die Demokratie ist eine Regierungsform, welche vom Volk ausgeht. Viele Republiken werden oft durch eine demokratische Regierungsform geführt, bei der die Bevölkerung ihre Regierung wählen kann.

  6. Semipräsidentielle Regierungssysteme. Finnland und Frankreich im Vergleich - Politik - Hausarbeit 2006 - ebook 12,99 € - GRIN

  7. Grundtypen von Herrschaftsformen. Die in der Gegenwart bestehenden Herrschaftsformen können nach zwei Grundtypen unterschieden werden: konstitutionelle Demokratie (demokratischer Verfassungsstaat) und. Autokratie/Diktatur (Einzelherrschaft). Diese Unterscheidung erfolgt anhand bestimmter Unterscheidungskriterien, zumeist historisch-empirisch ...