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  1. Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft .

  2. Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.

  3. Die meisten Regelungen zur V. im 4. Buch des BGB ( Familienrecht) beziehen sich auf die Eltern-Kind-Beziehung ( Kindschaftsrecht ). Wichtig ist außerdem, dass (nur) Verwandte in gerader Linie einander gegenseitig (!) zum Unterhalt verpflichtet sind.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. Verwandtschaft beschreibt hauptsächlich die Beziehung zwischen Personen mit gemeinsamen Vorfahren. Sie schließt jedoch auch nicht-biologische Verwandte wie Adoptivkinder und angeheiratete Verwandte mit ein. Der Grad der Verwandtschaft wird durch die Anzahl der Geburten bestimmt, die zwei Verwandte voneinander trennen.

  5. Der rechtliche Verwandtschaftsgrad (das Verwandtschaftsverhältnis) zwischen zwei Personen bestimmt sich nach der Zahl der ihre Verwandtschaft vermittelnden Geburten; beispielsweise sind Bruder und Schwester zueinander Verwandte zweiten Grades, weil zwei vermittelnde Geburten zwischen ihnen liegen.

  6. Man ist durch bestimmte Familienbeziehungen miteinander verwandt. Dabei kann man in gerader Linie voneinander abstammen - wie etwa im Verhältnis Mutter-Tochter, oder auch in der Seitenlinie; dann stammt man von einem gemeinsamen Dritten ab, zum Beispiel im Verhältnis Tante-Nichte.

  7. Die Antwort auf die Frage, wie verschieden Männer und Frauen wirklich sind, ist komplex und wird von vielen Faktoren beeinflusst. Während biologische und soziale Faktoren Unterschiede schaffen können, gibt es auch erstaunliche Ähnlichkeiten zwischen den Geschlechtern.