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  1. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben ( z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung ( z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine ...

  2. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  3. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut.

  4. In Österreich gibt es 15 Statutarstädte, denen auf Antrag durch ein Landesgesetz ein entsprechend eigenes Stadtrecht verliehen wurde. Hierbei handelt es sich um ein individuelles Organisationsgemeinderecht, das durchaus von den allgemeinen Rechten und Aufgaben der restlichen Einheitsgemeinden abweicht.

  5. Stadt mit eigenem Statut (Sitz der Bezirks­haupt­mann­schaft) Bundesland Kfz-Kz. Fläche in km² Stand: 31. Dezember 2019 Einwohner Stand: 1. Jänner 2023 Bevöl­kerungs­dichte (EW / km²) Anz. Gem. Regions­name ⁠ 305 Amstetten: Niederösterreich: AM 1.187,73: 117.972: 99: 34: 306 Baden: Niederösterreich: BN 753,64: 149.580 ...

  6. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  7. In Österreich gibt es 15 Statutarstädte: Eisenstadt. Graz. Innsbruck. Klagenfurt am Wörthersee. Krems. Linz. Rust. Salzburg. St. Pölten. Steyr. Villach. Waidhofen an der Ybbs. Wels. Wiener Neustadt. Letzte Aktualisierung: 4. März 2024. Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion.