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  1. Die Stände waren ein Begriff, der noch aus dem Mittelalter stammte. Durch die Stände wurde die Gesellschaft in verschiedene Klassen aufgeteilt. Klerus - der erste Stand. So gehörte der Klerus zum ersten Stand. Dazu zählten Bischöfe, Pfarrer, Mönche und Äbte. Ihr Oberhaupt war der Papst in Rom. Dieser Stand hatte sich um das so genannte ...

  2. in den [heiligen] Stand der Ehe treten (gehoben: heiraten) zu Stand [e] ( zustande) zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichter Wert, gemessene Menge, Größe, Höhe o. Ä. Grammatik. ohne Plural. Beispiele. der letzte, derzeitige Stand des Kontos. der Stand der [Wert]papiere, der Aktien [kurse], des Dollars ist gut.

  3. 20. Jan. 2014 · Im Mittelalter sehen die Menschen die Welt als von Gott erschaffenes, geordnetes Ganzes. Die Ordnung der Gesellschaft in Stände spiegelt dieses göttliche System wider und sichert den sozialen ...

  4. Stände ist eine deklinierte Form von Stand. Dies ist die Bedeutung von Stand: Stand (Deutsch) Wortart: Substantiv, männlich Bedeutung/Definition 1) das aufrechte Stehen 2) das Stillstehen, die Bewegungslosigkeit 3) der Stehplatz 4) Schießstand [Gebrauch: Kurzform] 5) Führerstand [Gebrauch: Kurzform]

  5. Die Stände. Diese Stände waren durch ihre Abstammung (Geburt), durch ihre besonderen Rechte, Pflichten, Privilegien und gesellschaftlichen Funktionen (Beruf) gekennzeichnet und grenzten sich voneinander durch ihre soziale Position innerhalb der Hierarchie und auch durch ihre Lebensführung und Anschauungen (Standesethik) gegeneinander ab.

  6. Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere Stände, auch Geburtsstände genannt. Stände sind gesellschaftliche Gruppen, die durch rechtliche Bestimmungen klar voneinander abgetrennt sind, wie zum Beispiel die Plebejer und Patrizier im antiken Rom. Das Ständewesen entwickelte sich während der Zeit der Karolinger aus der frühmittelalterlichen ...

  7. Die Reichsritter waren zwar reichsunmittelbar, jedoch nicht als Stände auf dem Reichstag vertreten; sie versuchten mehrfach vergeblich, für sich wenigstens eine korporative Reichsstandschaft zu erlangen. Geschäftsgang auf dem Reichstag. Für einen Reichsschluss war die Zustimmung aller drei Kollegien erforderlich.