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  1. Stände sind gesellschaftliche Gruppen, die durch rechtliche Bestimmungen ( Vorrechte oder Benachteiligungen) klar voneinander abgetrennt sind, wie zum Beispiel die Plebejer und Patrizier im antiken Rom. Das Ständewesen entwickelte sich während der Zeit der Karolinger aus der frühmittelalterlichen Ranggesellschaft [2] nach dem Vorbild des Römisch...

  2. Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'stände' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.

  3. Ständegesellschaft Mittelalter – Das Wichtigste. Die Ständegesellschaft (auch: Ständeordnung) war ein gesellschaftliches Ordnungssystem im mittelalterlichen und früh-neuzeitlichen Europa. Die Ständegesellschaft basierte auf einer hierarchischen Unterteilung der Bevölkerung in einzelne Gruppen – die sogenannten Stände.

  4. In der Ständeordnung im Mittelalter konntest du jedem Menschen einen festen Platz ( Stand) in der Gesellschaft zuweisen. Dieser Stand zeigte dir, welche soziale Stellung jemand hatte. Der König stand an der Spitze der Ständegesellschaft. Unter ihm befanden sich die drei Stände: Klerus: Papst, Äbte, Bischöfe, Mönche.

  5. Eine Ordnung der Gesellschaft aus dem Mittelalter. Die Ständeordnung stammte aus dem Mittelalter. Den ersten Stand bildeten die Kleriker oder die Geistlichen, also Bischöfe, Äbte, Priester und Mönche. Der zweite Stand bestand aus Adligen, also beispielsweise Herzögen, Grafen, Baronen und Rittern.

  6. Ständegesellschaft bezeichnet in den Humanwissenschaften eine hierarchisch geordnete Gesellschaft mit voneinander abgegrenzten sozialen Gruppierungen – den Ständen oder Geburtsständen – mit eigenen rechtlichen, sozialen und kulturellen Normen, deren Zusammenhalt auf Gemeinsamkeit in Abstammung, Beruf, Besitz oder Bildung und Arbeit besteht.

  7. Eine Ordnung der Gesellschaft aus dem Mittelalter. Die Ständeordnung stammte aus dem Mittelalter. Den ersten Stand bildeten die Kleriker oder die Geistlichen, also Bischöfe, Äbte, Priester und Mönche. Der zweite Stand bestand aus Adligen, also beispielsweise Herzögen, Grafen, Baronen und Rittern.