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  1. Souveränität ist seitdem national, der nationale Staat der Souverän. Souveränität im Völkerrecht. Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden.

  2. Souveränität. [franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt: 1) Innere S. heißt in den modernen Demokratie n, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.

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  3. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen.

  4. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › SouveränitätSouveränität – Staatslexikon

    Staatliche S. bedeutet in völkerrechtlicher Hinsicht zweierlei: erstens die Anerkennung des prinzipiell ausschließlichen und umfassenden Eigenrechts des Staates, mit Bezug auf sein Territorium und gegenüber seinen Staatsangehörigen verbindlich Recht zu setzen und durchzusetzen (Gebiets- und Personalhoheit), d. h. die grundsätzliche ...

  5. 5. Juni 2023 · Die Souveränität eines Staates ist ein grundlegendes Prinzip der modernen politischen Ordnung. Sie ist Ausdruck der Unabhängigkeit eines Staates und seiner Fähigkeit, in inneren und äußeren...

  6. Staatliche Souveränität Deutschlands im Kontext der europäischen Integration aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts. Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: Fachbereich: WD 3 - 3000 - 201/21 29.11.2021 WD 3: Verfassung und Verwaltung. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages ...

  7. Staat. Völkerrecht. Sorgerecht. Sozialauswahl. Höchste Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt innerhalb eines Staates (Hoheitsrechte) und nach außen (Völkerrecht). Im Absolutismus wurde der Fürst/König »von Gottes Gnaden« als Souverän anerkannt....