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  1. Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus den Staatsgebieten der Länder zusammen und wird als „Bundesgebiet“ bezeichnet. Das Bundesgebiet ist damit zugleich immer auch Gebiet eines Landes.

  2. Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses Gebiet geltende Verwaltungs- und Rechtsordnung verfügt, die unter anderem die ...

  3. Das Staatsgebiet bezieht außerdem den Luftraum senkrecht über der und den Raum unter der Erdoberfläche ein. Das Staatsgebiet wird von Staatsgrenzen umgeben, die völkerrechtlich zwischen den angrenzenden Staaten in Form eines Grenzvertrages oder durch multilaterale Verträge festgesetzt werden.

    • Wichard Woyke
  4. 1. Jan. 2023 · Stand: 01.01.2023. Die aktuelle Staats- und Gebietssystematik basiert auf zwei vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Verzeichnissen, dem Länderverzeichnis für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und auf dem Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland, jeweils in der ...

  5. Staatsgebiet. Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen.

  6. Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus den Staatsgebieten der Länder zusammen und wird als „Bundesgebiet“ bezeichnet. Das Bundesgebiet ist damit … Föderalismus und Kommunalwesen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern als Gliedstaaten.

  7. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › StaatsgebietStaatsgebiet – Staatslexikon

    4. Das deutsche Staatsgebiet. Mangels bundesunmittelbarem (z. B. Elsass-Lothringen von 1871–1919) oder bundesfreiem (z. B. weite [Ost-]Gebiete Preußens und Österreichs bis 1866/71) Gebiet, besteht das deutsche S. heute aus der Summe des Gebietsbestandes der (16) Bundesländer.