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  1. Der Bindung des Rechts zu Jagen an das Grundeigentum in der Bundesrepublik ( Revierjagdsystem) stand in der DDR das Volksjagdrecht gegenüber. Jagdflächen wurden vom Staat zur Verfügung gestellt. Das 1953 veröffentlichte Jagdgesetz der DDR wurde mit den Worten „die Jagd gehört dem Volke“ kommentiert.

  2. Die DDR führte ein Jagdausübungsrecht ein, das die Staatsjagd und die Volksjagd unterschied. Die Staatsjagd war eine Sonderform der Jagd, die von der SED als Privileg für die Parteifunktionäre gepflegt wurde, während die Volksjagd eine öffentliche Jagd war, die von der SED als Wiedervereinigungspolitik verstanden wurde.

  3. 22.05.2019 / 14 Minuten zu lesen. Offensichtlich störte es die führenden Repräsentanten der DDR nicht, welches Erbe sie als Kommunisten bei der Staatsjagd in der Schorfheide antraten und welche Tradition sie mit ihren eigenen Privilegien bis 1989 auf Kosten der DDR-Bevölkerung fortsetzten.

    • Helmut Suter
  4. Insgesamt waren in der DDR rund 700 000 Hektar, etwa acht Prozent der Jagdfläche, für Partei- und Staatsmänner, die Nationale Volksarmee (NVA) und die Rote Armee reserviert. Das Gros der...

  5. Führung in der DDR brechen und schuf durch die Loslösung des Jagdausübungsrechtes vom Grundbesitz ein völlig neues Fundament für das Weidwerk. Gleichzeitig ließ das SED-Regime jedoch im ersten Jagdgesetz der DDR von 1953 festschreiben, dass der Staat jederzeit berechtigt sei, so genannte „Sonderjagdgebiete“ für eigens definierte

  6. 5. Nov. 2009 · Insgesamt waren in der DDR rund 700.000 Hektar, etwa acht Prozent der Jagdfläche, für Partei- und Staatsgrößen, die Nationale Volksarmee (NVA) und die Rote Armee reserviert. Das Gros der...

  7. Was war die Staatsjagd in der DDR? - Fünfzehn Jahre nach der Auflösung der Staatsgebiete hält der Autor als Insider Rückschau. Der Leser erfährt, welche Aufgabe die staatlichen Jagdgebiete hatten, wie die Politprominenz die Jagd ausübte und welche Folgen aus dem Wirken der “Inspektion Staatsjagd” für die Jagdgesellschaften resultierten.