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  1. Eine Staatskanzlei ist im Verwaltungsrecht der deutschsprachigen Staaten die Behörde, die administrative und Stabsfunktionen für den Regierungschef oder das Staatsoberhaupt wahrnimmt.

  2. Die Bayerische Staatskanzlei ist die Regierungszentrale in Bayern. Sie ist Dienstsitz des Bayerischen Ministerpräsidenten und von zwei weiteren Regierungsmitgliedern: Dem Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie der Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales .

  3. 14. Mai 2024 · Die Staatskanzlei. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und vertritt das Land nach außen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm, sozusagen als sein „Ministerium“, die Staatskanzlei zur Verfügung. mehr.

  4. www.land.nrw › ministerpraesident › staatskanzleiStaatskanzlei | Land.NRW

    Die Staatskanzlei ist in ständigem Kontakt mit den Ministerien und damit stets informiert über die Umsetzung der politischen Schwerpunktaufgaben in den Ressorts und der nachgeordneten Verwaltung. Sitz des Ministerpräsidenten ist das Landeshaus am Rheinufer.

  5. Je nach Anliegen vermitteln wir Kontakte zu den zuständigen Behörden. Zu unseren Hauptaufgaben gehört die Verwaltungsmodernisierung. Wir fördern das Ehrenamt und Hessens Dörfer. Wir gestalten den demografischen Wandel positiv.

  6. Dabei hat sich die Staatskanzlei das Ziel gesetzt, als Arbeitgeber die Mitarbeitenden in jeder Lebensphase – sowohl bei der Kindererziehung als auch der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger – durch individuelle und flexible Arbeitsmodelle bestmöglich zu unterstützen.

  7. Die Bayerische Staatskanzlei ist oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ihre Aufgaben sind in der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt.

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