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  1. Der Bundespräsident (Abkürzung BPr [2], auch BPräs [3]) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland [4] [5] und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan. [6] Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik. [7] Auch wenn es keine verfassungsrechtliche Vorschrift gibt, die dem ...

  2. Der Staatsrat der DDR setzte sich aus mehreren Personen zusammen. Man nennt das auch ein kollektives Staatsoberhaupt. 22 bis 27 Personen gehörten dem Staatsrat der DDR an. Als Repräsentant des Staates fungierte meist aber doch nur der Staatsratsvorsitzende. So war es z. B. schwierig, bei einem Staatsbesuch mit mehr als 20 Personen zu erscheinen.

  3. Die staatsrechtliche Kontinuität und völkerrechtliche Identität des Deutschen Reiches wurde ab 1949 von der Bundesrepublik Deutschland übernommen (BVerfG 1972), siehe hierzu Artikel Rechtslage Deutschlands nach 1945 . Sofern allerdings der Rechtsstandpunkt zutreffen sollte, dass Adolf Hitler das Amt des Staatsoberhaupts wegen der noch ...

  4. Militär/Formationsgeschichte#DDR. Liste der Staatsoberhäupter. Präsident der DDR Wilhelm Pieck (1949-1960) Staatsratsvorsitzernder Walter Ulbricht (1960-1973) Willi Stoph (1973-1976) Erich Honecker (1976-1989) Egon Krenz (1989) Manfred Gerlach (1989-1990) 1990 tritt die DDR in den Geltungsbereich der BRD über, und löst sich damit selbst auf.

  5. An seine Stelle trat der Staatsrat der DDR. Dieser bestand aus mehr als 20 Personen, nämlich einem Staatsratsvorsitzenden, seinen Stellvertretern, 16 weiteren Mitgliedern und einem Sekretär. Mit dieser Änderung wurde der Staatsaufbau weiter dem der Sowjetunion angeglichen. Der Staatsrat war das Staatsoberhaupt der DDR. Das Besondere ist, dass dieses eben aus so vielen Personen bestand. Man ...

  6. Die Geschichte der DDR. Wilhelm Bleek. 23.03.2009 / 15 Minuten zu lesen. Am 7.10.1949 konstituierte sich nach der BRD der zweite deutsche Staat durch die Inkraftsetzung der "Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik". Wilhelm Bleek analysiert das System Ulbricht bis hin zu Krise und Untergang der SED-Herrschaft. Feierlichkeiten zum 40.

  7. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er repräsentiert die Einheit des Staates. Über diese repräsentative Rolle hinaus weist ihm das Grundgesetz nur geringe politische Kompetenzen zu. Der Parlamentarische Rat hat nach den Erfahrungen der Weimarer Republik die Befugnisse des Präsidenten bewusst beschränkt.