Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Henri, Großherzog von Luxemburg (vollständiger Name: Henri Albert Gabriel Félix Marie Guillaume von Nassau) (* 16. April 1955 auf Schloss Betzdorf in Betzdorf ) ist seit dem 7. Oktober 2000 Großherzog von Luxemburg , Herzog von Nassau und damit das Staatsoberhaupt des Großherzogtums Luxemburg .

  2. Die Verfassung räumt dem Staatsoberhaupt eine einmalige Stellung außerhalb des Gemeinrechts ein. Die Verfassung besagt in der Tat, dass die Person des Großherzogs unverletzlich ist, d. h. er unterliegt keiner Rechtsprechung und kann nicht für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden.

  3. Staatsoberhaupt und Großherzog von Luxemburg ist seit 7. Oktober 2000 Henri von Nassau. Er ist verheiratet mit Maria Teresa. Formal verfügt der Großherzog über weitreichende exekutive und legislative Befugnisse: Er ernennt und entlässt die Regierung, verkündet die Gesetze, erlässt Verordnungen, besitzt das Begnadigungsrecht ...

  4. luxembourg.public.lu › de › gesellschaft-und-kulturDer Großherzog - Luxembourg

    Der Großherzog, Symbol der Nation und Staatsoberhaupt. Luxemburg ist aktuell das einzige Großherzogtum der Welt und der Großherzog ist das Staatsoberhaupt. Er verkörpert die Unabhängigkeit des Landes und die Beständigkeit eines Staates, der stark von den Wechselfällen der Geschichte geprägt wurde.

  5. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist das Staatsoberhaupt Luxemburgs. Er ist Ausdruck der Identität des Landes, symbolisiert seine Unabhängigkeit, die Einheit des Staatsgebiets und den Fortbestand des Staates. Entdecken Sie in dieser Rubrik die Rolle des Großherzogs als Staatsoberhaupt in Luxemburg und im Ausland, die Prinzipien einer ...

  6. 14. Mai 2024 · Diese Website verwendet Cookies, um den Datenverkehr anonym zu analysieren und um Ihnen die bestmögliche Erfahrung zu bieten. Wenn Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden sind, können Sie Ihren Internet-Browser jederzeit so einstellen, dass Sie Ihre Cookie-Präferenzen verwalten und deren Verwendung ablehnen können.

  7. Die konstitutionelle Monarchie ist eine Art von politischem Regime, das einen Erbmonarchen als Staatsoberhaupt anerkennt. Dieses System der Erbfolge legt fest, dass die Krone des Großherzogtums von einem Mitglied der Familie Nassau auf ein anderes Mitglied derselben Familie übergeht.