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  1. 30. Apr. 2024 · NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Mittwoch, 29. Juni, in Düsseldorf die Mitglieder des neuen NRW-Landeskabinetts sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgestellt.

  2. 3. Mai 2024 · Landesministergesetz, Bekanntmachung der Neufassung. Vom 2. Juli 1999 (Fn 1) Aufgrund des Artikels 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes vom 18. Mai 1999 ( GV. NRW. S. 206) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ...

  3. 3. Mai 2024 · Die Rechtsverhältnisse des Versorgungswerks werdendurch das Versorgungswerksgesetz NRW vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 544)sowie durch die Satzung des Versorgungswerks in den jeweils geltenden Fassungengeregelt. (2) Die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen sind Pflichtmitgliederim Versorgungswerk.

  4. www.land.nrw › staatssekretaerinnen-und-staatssekretaere › drDr. Dirk Günnewig | Land.NRW

    26. Apr. 2024 · Dr. Dirk Günnewig ist seit Juni 2022 Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

  5. 3. Mai 2024 · (1) Das Ministerium wird von der Ministerin oder dem Minister geleitet. Die Staatssekretärin oder der Staatssekretär ist als ständige Vertretung der Ministerin oder des Ministers in deren Eigenschaft als Behördenleitung Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller Beschäftigten der Behörde.

  6. 3. Mai 2024 · Der Verwaltungsrat des BLB NRW besteht aus bis zu acht stimmberechtigten Mitgliedern. Ihm gehören jeweils die Staatssekretärin oder der Staatssekretär des für Finanzen zuständigen Ministeriums, des für Bauangelegenheiten zuständigen Ministeriums sowie des für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministeriums an. Das für ...

  7. 17. Apr. 2024 · § 1. (1) Der Ministerpräsident kann ein Mitglied des Landtags zum Parlamentarischen Staatssekretär berufen. (2) Der Parlamentarische Staatssekretär wird einem Mitglied der Landesregierung beigegeben und unterstützt dieses bei der Erfüllung besonderer Regierungsaufgaben.