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  1. Juli 2013 einen Hund hält, der älter als sechs Monate ist, hat die Angaben bis zum 1. August 2013 zumachen. Die Anmeldung im zentralen Register ist gebührenpflichtig. Wenn Sie das Angebot der Online-Anmeldung wahrnehmen, beträgt die Gebühr 14,50 Euro zzgl. 19 % MWSt., also insgesamt 17,26 Euro. Wenn Sie das Formular benutzen oder sich ...

  2. Das Spannendste bei der Arbeit für die Stadt ist: Wir begleiten die Menschen durch alle Lebensbereiche – und das von ihrer Geburt an. Entsprechend vielseitig sind die Jobs, die Sie bei der Stadt Osnabrück ausüben und Geld für sich und Ihre Familie verdienen können – und das mit langfristiger und sicherer Perspektive.

  3. kultusdezernat@osnabrueck.de. Frank Otte Stadtbaurat (Vorstand 3) Telefon: 0541 323-2612 Telefon: 0541 323-2610 bau-umwelt-dez@osnabrueck.de. Heike Pape Vorstand Soziales, Bürgerservice und Personal (Vorstand 4) Telefon: 0541 323-3650 Telefon: 0541 323-3651 sozialdezernat@osnabrueck.de. Internet: Die Vorstände

  4. Seit dem 1. November 2015 haben meldepflichtigen Person zwei Wochen Zeit, sich beim Bürgeramt umzumelden. Bislang galt eine Frist von einer Woche. Bei dieser An- oder Ummeldung muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten:

  5. Leistungsbeschreibung. Kopien oder Abschriften von Schriftstücken werden im Bürgeramt beglaubigt, wenn. die Kopie/Abschrift bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

  6. Leistungsbeschreibung. Personen, die eine Wohnung beziehen, sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt für alle in Osnabrück lebenden Personen. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren ...

  7. staerkt.osnabrueck.de › de › bestattung-und-trauerGrabarten – Stadt Osnabrück

    14:46 – Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bombenräumung Osnabrück-Hafen - Stadt Osnabrück - Stadtteil Hafen" vom 07.05.2024 14:44:02 gesendet durch LS Osnabrück vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Weltkriegsbombe ist entschärft, die Evakuierung ist aufgehoben!