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  1. Das Bürgeramt bietet Ihnen verschiedene städtische Dienstleistungen an, wie z.B. Wohnsitz- oder Kfz-Ummeldung, Personalausweis oder Reisepass. Sie können das Bürgeramt per E-Mail, Telefon oder persönlich besuchen.

  2. Vereinbaren Sie online einen Termin für die Dienststellen der Stadt Osnabrück, wie den Bürgeramt, die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle, die Ausländerbehörde und die Kirchenaustritte. Erfahren Sie hier, welche Unterlagen Sie benötigen, um einen Termin zu buchen und welche Öffnungszeiten gelten.

  3. Im ServicePortal Osnabrück können Sie viele städtische Dienstleistungen beantragen oder verwalten, wie z.B. ummelden, Ausweis, Reisepass, Bund, Führerschein, Ordnungswidrigkeiten, Einreise, Sicherheit, Fundbüro, Hunde und Katzen. Das ServicePortal Osnabrück ist eine Plattform für die Bürger von Osnabrück, die eine einfache und bequeme Übernahme von städtischen Dienstleistungen erleben wollen.

  4. Tagesaktuelle Termine werden – je nach Verfügbarkeit – in der Regel zwischen 7.30 und 8 Uhr zur Verfügung gestellt. Termine im Bürgeramt können Sie auch telefonisch unter 0541 323-3333 vereinbaren. zur Terminvergabe Führerscheinstelle. zur Terminvergabe Zulassungsstelle. zur Terminvergabe Kirchenaustritte.

  5. Im ServicePortal können Sie Anträge stellen, mit der Verwaltung kommunizieren und online bezahlen. Finden Sie hier die meistgenutzten Online-Dienstleistungen wie Urkundenanforderungen, Wohngeld, Gewerbeanmeldung und mehr.

  6. Erfahren Sie, wie Sie einen Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt beantragen können, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie die Online-Funktionen Ihres Ausweises nutzen können. Der Personalausweis ist ein wichtiges Dokument für Identifizierung und viele Behördengänge.

  7. Die Meldebehörde der Stadt Osnabrück informiert über die Anmeldung von Wohnsitzänderungen, Zweitwohnsitzen, Führungszeugnissen und anderen Dienstleistungen. Außerdem erklärt sie die Vorlage des Mietvertrages für die Wohnungsgeberbestätigung und die Neuerungen des neuen Bundesmeldegesetzes für Wohnungsgeber.