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  1. Leistungsbeschreibung. In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Hierbei wird unterschieden zwischen dem einfachen Führungszeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis .

  2. Termine im Bürgeramt können Sie auch telefonisch unter 0541 323-3333 vereinbaren. zur Terminvergabe Führerscheinstelle. zur Terminvergabe Zulassungsstelle. zur Terminvergabe Kirchenaustritte. Hinweise zur Terminbuchung in der Führerscheinstelle: Es kann vorkommen, dass Ihnen keine Termine angezeigt werden.

  3. Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein ...

  4. Die Stadt Osnabrück bietet eine Online-Terminreservierung für Besuchende an. Über einen Online-Kalender können Termine reserviert bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde gestellt werden. Bürgeramt, Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Ausländerbehörde sowie Kirchenaustritte im Standesamt.

  5. Führungszeugnisse hier online beantragen. Hier geht es zum Online-Antrag . www.fuehrungszeugnis.bund.de. 2. Schritt 2: Angaben zum Antrag. Geben Sie an, ob Sie das Führungszeugnis für sich . selbst oder in gesetzlicher Vertretung beantragen. 3. Schritt 3: Daten auslesen. Lesen Sie die Personendaten Ihres Personal-ausweises oder ...

  6. Abmeldung aus Osnabrück (Wegzug) Anmeldung in Osnabrück (Zuzug) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ; Auskünfte aus dem Melderegister ; Beglaubigungen ; Expresspass ; Fischereischein ; Führungszeugnis ; Melde- /Aufenthaltsbescheinigung ; Personalausweis ; Reisepass ; Ummeldung ; Untersuchungsberechtigungsschein ; Vorläufiger ...

  7. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz ( BfJ) direkt online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.