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  1. Ein magisches Erlebnis, das Sie nicht vergessen werden! Lassen Sie sich von Thorsten Strotmann verzaubern.

    Naststraße 31, Stuttgart, - · Directions · 71157715290

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  1. Straßen‐ und Außenwirtschaften (Gaststätten) Um eine Erlaubnis für eine Straßen‐ oder Außenbewirtschaftung zu erhalten, muss zwischen Privatflächen und öffentlichen Verkehrsflächen unterschieden werden. Die Öffnungszeiten enden in der Regel um 22/23 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Sie die Außenfläche nicht beschallen dürfen.

  2. E‐Mail. 32-Amtsleitungstuttgartde. Amtsleiterin Amt für öffentliche Ordnung, Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstraße 39 70173 Stuttgart, Tel.: +49 711 21691990.

  3. Telefonische Erreichbarkeit. Donnerstag. 09:00 – 12:00. Seit Montag, 12. Dezember 2016 befindet sich das Sachgebiet Flüchtlinge der Ausländerbehörden in der Jägerstraße 14−18, 70174 Stuttgart. Hier ist bereits die Abteilung Flüchtlinge des Sozialamts (50−6) untergebracht.

  4. Gesonderte Terminvereinbarungen bleiben davon unberührt. Für dringende Fälle ist vormittags ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der telefonisch über die Rufnummer 0711 / 216 – 0 (Service Center Stuttgart) erreicht werden kann. Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der zentralen Ämter mit rund 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  5. Amt für öffentliche Ordnung 70161 Stuttgart. Telefon 0711 2160. Fax 0711 21698150. E-Mail poststelle.32stuttgartde. Leitung. Susanne Scherz. Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der zentralen Ämter mit rund 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ...

  6. Gesonderte Terminvereinbarungen bleiben davon unberührt. Für dringende Fälle ist vormittags ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der telefonisch über die Rufnummer 0711 / 216 – 0 (Service Center Stuttgart) erreicht werden kann. Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der zentralen Ämter mit rund 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  7. Amt für öffentliche Ordnung Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen (blauer Parkausweis) Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie, Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen, können eine Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis) erhalten.